Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH (BVB) durch die Becker Haumann Mankel Gursky Rechtsanwälte

Widerrechtlicher Ticketverkauf

Die Abmahner

Uns liegt eine Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (Geschäftsführer Herr Hans-Joachim Watzke und Herr Thomas Treß, Sitz in Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund - BVB), vertreten durch die Becker Haumann Mankel Gursky Rechtsanwälte aus Dortmund vor.

Der Vorwurf

Es geht darin um einen unberechtigten Weiterverkauf von Eintritts- oder Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund, insbesondere wird die Weitergabe über nicht-autorisierte Internetplattformen und die Preisabweichung zum Originalpreis von mehr als 15 % bemängelt. Darin liege ein Verstoß gegen die auf der Website des BVB einsehbaren „Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen“ und somit ein unlauteres Verhalten.

Die Forderung

Dem Schreiben ist ein Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bereits beigefügt, es wird die Abgabe einer ausreichenden Erklärung innerhalb einer kurzen Frist verlangt und anderenfalls mit gerichtlichen Maßnahmen gedroht. Zudem sollen auch Rechtsanwaltskosten in Höhe von 250,00 € ersetzt werden.

Unsere Einschätzung

Unter welchen Voraussetzungen der Weiterverkauf eines Tickets erlaubt ist, ergibt sich aus den „Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen“ der Fußballvereine. Regelmäßig wird – wie auch durch den BVB – der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf untersagt.

Gewerblich ist ein Weiterverkauf, der im Rahmen einer beruflichen oder selbstständigen Tätigkeit erfolgt. Maßgeblich ist nicht etwa eine eigene Gewinnerzielungsabsicht, sondern die Anzahl der Verkäufe innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

Kommerziell handelt hingegen auch schon, wer ein Ticket kauft, um es anschließend mit Gewinn zu veräußern. Insbesondere bei Sofortkauf-Auktionen mit einem höheren Startpreis als dem ursprünglichen Bezugspreis des Tickets wird eine kommerzielle Absicht schnell angenommen.

In Ziffer 6 der ATGB konkretisiert der BVB, dass der private Weiterverkauf bei einer Preissteigerung von mehr als 15 % ausdrücklich nicht erlaubt ist. Weiterhin soll ein Verkauf nur über vom BVB autorisierte Plattformen, wie dem „BVB Zweitmarkt“ erfolgen.

Der Verkauf eines Tickets ist daher nur als privates Angebot auf autorisierten Plattformen ohne Gewinnerzielungsabsichten bedenkenlos möglich.

In allen anderen Fällen muss geprüft werden, ob die ATGB wirksam sind, wirksam einbezogen wurden und ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Es kann also auch Auswirkungen haben, ob der Verkauf tatsächlich stattgefunden hat.

Unser Rat

Werden Sie zügig tätig – nach Ablauf der in der Abmahnung gesetzten Frist droht die Einleitung kostspieliger gerichtlicher Maßnahmen.

Von einer übereilten Abgabe der beigefügten, vorformulierten Unterlassungserklärung ohne vorherige Beratung einen spezialisierten Anwalt sollte allerdings Abstand genommen werden: Denn die von den Interessenvertretern der Veranstalter ausformulierten Unterlassungserklärungen sind oftmals ausufernd weit und bergen somit erhebliche finanzielle Risiken. Eine Abänderung zu Ihren Gunsten ist jedoch möglich.

Lassen Sie sich zunächst hinsichtlich des Vorliegens eines Verstoßes und ihrer rechtlichen Möglichkeiten beraten, um die Kosten durch eine adäquate Reaktion möglichst gering zu halten.

Sie haben eine derartige Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie gerne in ihrem konkreten Fall, eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos! Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 01.10.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.