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Abbuchungen und Zahlungsaufforderungen durch Date4Friend AG, Fairmount und enDebito Inkasso, Rechtsanwälte Auer Witte Thiel und Kanzlei Daniel Raimer

Wenn der Kontoauszug Lastschriften mit Verwendungszwecken enthält D4F / D4FRIEND AG / WWW.D4FRD.COM / www.d4f.ag

Die Date4Friend AG betreibt die verschiedensten Dating-Plattformen wie zum Beispiel die Seite seitensprung-direkt.com.

Hier kann man schnell in ein teures Abo geraten.

Regelmäßig wird eine kostenfreie Testphase angeboten, nach deren Ablauf sich das Abo automatisch in ein kostenpflichtiges Premium-Abo verlängert.

Zum Hintergrund

Dass ein kostenpflichtiges Abo besteht, kann der Erfahrung nach zum Beispiel an Lastschriften und Geldabgängen auf dem Bankkonto oder dem Kreditkartenkonto nachvollzogen werden. Hier finden sich meiste Verwendungszwecke wie: D4F oder D4FRIEND AG oder WWW.DA4FR.COM oder WWW.D4FRD.COM oder auch www.d4f.ag

Wurden bei der Registrierung keine Zahlungsinformationen angegeben, so ist eine Abbuchung natürlich nicht möglich. In diesen Fällen werden Sie in der Regel zunächst per E-Mail an die offenen Abo-Gebühren erinnert. Diese können unter Umständen jedoch von E-Mail-Programmen als Spam eingeordnet werden, sodass sie nicht im normalen Posteingang auftauchen. Betroffene berichten uns davon, dass sie von Mahnung von Inkasso-Unternehmen oder Androhungen gerichtlicher Schritte durch Anwaltskanzleien überrascht wurden, die per E-Mail oder per Post zugestellt wurden. 

Die Date4Friend AG beauftragt in der Regel die Inkasso-Unternehmen Fairmount GmbH, enDebito collect & finance GmbH, um die offenen Beiträge beim Nutzer einzutreiben. Während die Fairmount GmbH meist eher kurze Ausführungen macht, wie zum Beispiel

"Unser Auftraggeber hat sämtliche Anmeldedate, wie z.B. den Usernamen [...] oder die E-Mal Adresse [...], aber auch die von Ihnen mitgeteilten Bankdaten zu Beweiszwecken mitgeloggt"

stellt die enDebito collect & finance GmbH dies meist etwas ausführlicher dar:

"Nachdem Sie sich zunächst für einen kostenlosen Basis-Account registriert hatten, haben Sie am [...] eine VIP-Mitgliedschaft bei unserer Mandantin gebuch. Hierfür mussten Si zunächst das von Ihnen gewünscht Paket auswählen (siehe oben) und sodann im Rahmen des Bestellvorgangs einige persönliche Angaben machen. [...] 
Vorname: [...]
Nachname: [...]
Straße: [...]
PLZ: [...]
Telefon: [...]
E-Mail: [...]
Geboren: [...]"

Ähnlich kurz verhält es sich meist mit den entsprechenden Schriftsätzen, mit denen nach erfolglosen Inkasso-Mahnungen durch die Fairmount GmbH die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel, die sodann meist ausführen:

"Sie haben, wie mitgeteilt, auf der Kommunikationsplattform [...] eine Premium Mitgliedschaft gebucht ohne bislang die geschuldete Vergütung zu entrichten. Unsere  Mandantschaft, ein lnkassounternehmen und auch wir haben Sie bereits mehrfach kontaktiert und Sie aufgefordert, den offenen Betrag zu bezahlen."

Im Schreiben der Kanzlei Daniel Raimer, die meist als nächste Eskalationsstufe nach der enDebito collect & finance GmbH mit der Beitreibung beauftragt wird, findet sich hingegen - ähnlich wie bei der endebito - eine ausführliche und in der Regel sogar bebilderte Darstellung bei der Darstellung der Abo-Paketwahl:

[...] Die Preise für die VIP-Mitgliedschaft werden von unserer Auftraggeberin extrem deutlich kommuniziert. Nutzer, die eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließen möchten, bekommen bereits im ersten Bestellschritt die folgende Grafik zu sehen, bei der sie das gewünschte Paket anklicken müssen: [...]

Unabhängig von der Gestaltungs-Art der jeweiligen Zahlungsaufforderung, sollten Sie die unten geschilderten Schritte beherzigen.

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Vor allem Inkasso-Unternehmen versuchen nicht selten, offene Zahlungen beim (vermeintlichen) Schuldner mit vielen Schreiben und E-Mails, kurzen Fristen und wachsenden Kosten einzutreiben, um Druck aufzubauen. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den Grund der Forderung und auch die Höhe der Forderung sowie etwaiger weiterer Gebühren!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Es kommt leider vor, dass (insbesondere unseriöse) Inkassounternehmen Betroffene weiter anschreiben, obwohl wir diese aufgefordert haben, die Angelegenheit nur über uns zu klären. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, selbst per E-Mail, Post oder Telefon mit der Gegenseite zu kommunizieren - das könnte nachteilig sein. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Wenn es sich Ihrer Meinung nach um eine unberechtigte oder fragliche Forderung handelt, so muss zunächst die jeweilige Forderung dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ungeprüft solche Forderungen zu bezahlen. Unter Umständen handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sodass die Gegenseite regelmäßig versuchen wird, die nächsten Forderungen / Monatsbeiträge / etc. bei Ihnen einzutreiben.

4
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse oder Ähnliches!

Ratenzahlungen hören sich zwar verlockend an, aber solche Vereinbarungen beinhalten leider regelmäßig die Erklärung, dass Sie die Forderung in voller Höhe anerkennen. Unterschreiben Sie derartige Erklärungen daher niemals ungeprüft. Schließlich leisten Sie mit Ihrer Unterschrift unter Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das kann die spätere Verteidigung erschweren.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns immer alle E-Mails und Briefe der Gegenseite vollständig zu!

Auch neue Schreiben oder Mahnungen leiten Sie uns umgehend weiter.

Wir prüfen für Sie, welche Schritte zu unternehmen sind und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Gläubiger, Inkasso-Unternehmen bzw. ggf. Rechtsanwalt der Gegenseite)

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Kontaktieren Sie uns SOFORT bei Erhalt eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheids oder einer Klage!

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Ihnen eintreffen (dies erkennen Sie am gelben Umschlag) oder erhalten Sie Post von einem Gerichtsvollzieher, so nehmen Sie aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit uns auf.

So helfen wir Ihnen

Wenn Sie mit Ihrem Vertrag oder einer Kündigung Probleme oder bereits Inkasso-Schreiben erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne. In Betracht kommen unter anderem die Prüfung eines Widerrufs / einer Stornierung des Vertrags prüfen lassen. Spätestens, wenn Sie bereits eine Mahnung durch die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel oder durch Kanzlei Daniel Raimer erhalten haben, schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sich anwaltlich beraten.

Wir konnten schon viele Betroffene gegen ähnliche Forderungen verteidigen. 
Gerne helfen wir auch Ihnen.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 09.08.2023

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.