Filesharing |
In unserer Beratungspraxis werden wir regelmäßig gefragt, was Filesharing eigentlich ist bzw. wann man von Filesharing spricht. Daher möchten wir uns einmal genauer mit diesem Begriff auseinander setzen.
Die Begrifflichkeit Filesharing stammt aus dem englischen Wortschatz und wird sinngemäß für das Teilen von Dateien verwendet. So steht dieser Begriff im Übertragenen für eine Dateifreigabe von eigenen Daten oder auch für den gemeinsamen Dateizugriff. Im Rahmen von Abmahnungen wird der Begriff Filesharing für das Weitergeben von Dateien (bspw. Musikstücke, Filmdateien oder Bilder) an andere Internetnutzer meist über Wege eines internetbasierten Netzwerkes verwendet (wie bspw. bittorrent). Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn auf dem eigenem Computer Dateien befinden, die wissentlich (oder auch unwissentlich) an Dritte weitergegeben werden. Hierzu werden meist spezielle Anwendungsprogramme verwendet.
In der öffentlichen Diskussion wird oft von einer (Internet-)Tauschbörse gesprochen. Damit wird eine Variante des Filesharing bezeichnet, bei der sich jeder Nutzer dazu verpflichtet, anderen Nutzern über das ausgewählte Netzwerk eine Auswahl seiner (bereits heruntergeladenen) Dateien anzubieten, um hierdurch im Gegenzug die Möglichkeit zu haben, auf Dateien anderer Nutzer zugreifen zu können.
Geschieht dies, so liegt bei urheberechtlich geschütztem Material ein widerrechtliches Verbreiten der betroffenen Daten vor. Dieses Verbreiten (auch „öffentlich zugänglichen Machen“ genannt) kann mit einer Abmahnung geahndet werden, da dem Urheber dann ein Unterlassungsanspruch und ein Schadensersatzanspruch zusteht.
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