Abmahnung der Trendmaxx GmbH durch Kanzlei Diesel Schmitt Ammer

keine amtliche Bauartgenehmigung gemäß § 22a I Nr. 18 StVZO

Die Trendmaxx GmbH lässt durch Kanzlei Diesel Schmitt Ammer  Mitbewerber wettbewerbsrechtlich abmahnen. Es geht um den Verkauf von Fahrrädern/Fahrradzubehör, u.a. wegen keiner amtliche Bauartgenehmigung gemäß § 22a I Nr. 18 StVZO für Beleuchtung.

Zum Hintergrund

Die Trendmaxx GmbH hat sich auf den Handel mit Fahrrädern und Fahrradzubehör spezialisiert.

Abmahngefährdet sind (online) Händler von Fahrrädern + Zubehör.

Vertreten durch die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer lässt die Firma wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (UWG) aussprechen.

Der Vorwurf lautet u.a. auf Verwendung von Fahrradbeleuchtung diekeine amtliche Bauartgenehmigung gemäß § 22a I Nr. 18 StVZO aufweise.

Es wird die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung gefordert, welche für zukünftige Verstöße gegen die Verpflichtung die Zahlung einer Vertragsstrafe vorsieht. Ferner wird Erstattung der Testkaufkosten gefordert, wie auch der Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 60.000,- Euro, mithin rund 2.600,- Euro.

Unser Rat

Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen. 

Abmahnungen sind mit viel Ärger und Kosten verbunden, die wir Ihnen gerne ersparen wollen. Deshalb bieten wir Ihnen gerne Auskünfte hinsichtlich des Marken und Wettbewerbsrechts an. 

Sollten Sie dennoch eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen die umgehende Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Wir überprüfen Ihren individuellen Fall und nehmen gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall eine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Überprüfung, da diese zumeist einer Modifizierung bedarf. Die meisten Unterlassungserklärungen sind sehr weit gefasst und schränken somit die Rechte des Betroffenen unverhältnismäßig stark ein bzw. provozieren einen Verstoß hiergegen geradezu.

Sprechen Sie uns an und wir finden eine Lösung für Ihr rechtliches Problem.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 13.04.2022

Redaktion

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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.