UWG Abmahnung der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. durch die Kanzlei Schleinkofer

"Japanisches Küchenmesser"


Die Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. lässt durch die Kanzlei Schleinkofer wettbewerbsrechtlich abmahnen. 

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. aus Gnarrenburg/OT Glinstedt vertreibt Küchenmesser u.a. online in ihrem Onlineshop küchenmesser.de.

Auf der homepage heißt es auszugsweise bei "Über uns":
"Kuechenmesser.de ist ein Webshop, der sich darauf spezialisiert hat, hochwertige japanische Schneidwaren direkt aus Japan zu importieren und diese dann günstig direkt dem Endverbraucher anzubieten.
kuechenmesser.de wurde 2007 von mir gegründet. Bereits seit 1997 arbeitete ich bei einem führenden, unabhängigen Importeur für Kochmesser. Dieser verlegte 2006 seinen Sitz. Aufgrund meiner guten Verbindungen zu japanischen Messerherstellern, entschloss ich mich, die kuechenmesser.de Ltd. als Webshop zu gründen.
Unsere erste Kollektion sind die in Japan, GB und USA sehr bekannten und renommierten MAC Messer. Darauf folgten die japanischen Serien Kasumi Damast, Kasumi HM, Kasumi VG-10 Pro, Kasumi Titanium und Kasumi Keramik."

Die Firma geht gegen Mitbewerber vor, die ebenfalls Küchenmesser als "japanisch" bewerben. Abgemahnt wird durch die Kanzlei Schleinkofer.

Angebliche handele es sich bei dem angebotenen Messer um eines aus China "Made in China", weshalb dieses nicht als "Japanisches Küchenmesser" beworben werden dürfte. Darin sei eine Irreführung, ein Wettbewerbsverstoß nach UWG zu sehen. 

Der Betroffene wird  aufgefordert, eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem sollen die Kosten der Rechtsverfolgung durch die Kanzlei Schleinkofer  auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 30.000 Euro beglichen werden, mithin rund 1.500,- Euro.

Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Der Vorwurf ist juristisch zu überprüfen. Hier kommt es u.a. darauf an, wo das Messer hergestellt bzw. wesentliche Fertigungsschritte stattgefunden haben. 

Unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärung der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich dadurch zu weitreichend verpflichten könnten. Es bleibt zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch die geltend gemachten Gebühren können oftmals mit juristischer Argumentation reduziert werden. 

Melden Sie sich bei uns - Wir helfen Ihnen!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 26.04.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.