erneut: Urheber Abmahnung (UrhG) wegen Foto der Motion E-Service GmbH durch CBH Rechtsanwälte - "Schmuddelwedda" Regenjacken etc.


Die Kanzlei CBH mahnt für die E-Service GmbH wegen (angeblich) unlizenzierter Benutzung von Fotografien, die durch die Agentur SPICE media production Kft. für die Motion E-Service GmbH für die Marke „Schmuddelwedda“ gefertigt wurden, ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt


Die Kanzlei CBH mahnt für die E-Service GmbH wegen (angeblich) unlizenzierter Benutzung von Fotografien (z.B. auf vinted), die durch die Agentur SPICE media production Kft. für die Motion E-Service GmbH für die Marke „Schmuddelwedda“ gefertigt wurden, ab.


Von der Abmahnung betroffen sind nun Onlinehändler u.a. auf Ebay oder Vinted, die Textilien (insbesondere Regenjacken, Mäntel) mit eben diesen Fotos bewerben sollen.


Es wird die unerlaubte Verwendung der Lichtbildwerke nach § 2 UrhG vorgeworfen und die nicht vorhandene Namensnennung der Urheberschaft nach § 3 UrhG gerügt.


Gefordert wird binnen Frist u.a. Auskunftserteilung zur Vorbereitung eines weiteren Schadensersatzverlangens und die Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Zudem wird die Zahlung der Testkaufkosten und Erstattung der entstandenen Anwaltskosten verlangt, wobei ein Streitwert i.H.v. 40.000,- Euro zu Grunde gelegt wird.



Unser Rat

Hier gilt es zu prüfen, ob der Vorwurf zutrifft.

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung jedoch nicht ungeprüft! Die Verpflichtungen in vorformulierten Erklärungen sind häufig zu weit gefasst. Das Risiko einer Vertragsstrafe infolge der Nichteinhaltung des Erklärten steigt in einem solchen Fall erheblich. Erfahrungsgemäß überprüfen Abmahner, ob Sie sich an die Erklärung halten. Ist dies nicht der Fall, droht ihnen schnell eine dreistellige Zahlung. Sie sind an eine Erklärung für bis zu 30 Jahre gebunden, selbst wenn diese zu weitreichend war. 


 Geben Sie die Erklärung allenfalls in modifizierter Form ab, die ein fachkundiger Rechtsanwalt für Sie vorgenommen hat.


Auch die geltend gemachten Kosten können oftmals mit einer juristischen Argumentation weiter reduziert werden (z.B. wenn ein zu hoher Streitwert zu Grunde gelegt worden ist).

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Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 20.04.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.