UrhG-Abmahnung durch Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB für DAZN Ltd. Streamingdienst wegen live Fußballspiel Übertragung in Gaststätte (Bundesliga etc)


Die Kanzlei Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB mahnt für die DAZN Ltd. (Streamingdienst) wegen der angeblich unberechtigten, öffentlichen live Übertragung von Fußballspielen (Bundesliga, UEFA) ab. 

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt


Die Kanzlei Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB mahnt für die DAZN Ltd. (Streamingdienst) wegen der angeblich unberechtigten, öffentlichen live Übertragung von Fußballspielen (Bundesliga, UEFA) ab.

Der Streamingdienstanbieter DAZN Limited ist angeblich Inhaberin der Nutzungsrechte an Live-Übertragungen u.a. von Spielen der Bundesliga sowie der UEFA Champions League in Deutschland. Zur gewerblichen Nutzung der Dienste (Übertragung der lizensierten Spiele) muss man ein Abonnement z.B. DAZN-For-Business-Paket abschließen. 

Betroffen sind z.B. Gaststättenbesitzer, Bars, Wettbüros etc. die Fußballspiele über DAZN ohne entsprechende Business Lizenz ausstrahlen. 

Gefordert wird binnen Frist  die Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Verpflichtungserklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 6.000,- Euro vorsieht.

Zudem wird ein Schadensersatz i.H.v. 3.000,- Euro verlangt. 

Dem Abgemahnten wird dabei ein Vergleichsvorschlag unterbreitet: Bei Abschluss eines DAZN Business Pakets werde der Schadensersatz auf 1.500,- Euro reduziert.

Derartige Abmahnungen von Streaming-Anbietern sind uns bereits aus der Vergangenheit z.B. von Sky Fernsehen GmbH & Co KG bekannt. Wir berichteten hier:

https://e-commerce-kanzlei.de/urhg-abmahnung-sky-fernsehen-gmbh-und-co.-kg-durch-jbb-rechtsanwälte.html



Unser Rat

Urheberrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung jedoch nicht ungeprüft! Die Verpflichtungen in vorformulierten Erklärungen sind häufig zu weit gefasst. Das Risiko einer Vertragsstrafe infolge der Nichteinhaltung des Erklärten steigt in einem solchen Fall erheblich. Erfahrungsgemäß überprüfen Abmahner, ob Sie sich an die Erklärung halten. Ist dies nicht der Fall, droht ihnen schnell eine dreistellige Zahlung. Sie sind an eine Erklärung für bis zu 30 Jahre gebunden, selbst wenn diese zu weitreichend war. 


 Geben Sie die Erklärung allenfalls in modifizierter Form ab, die ein fachkundiger Rechtsanwalt für Sie vorgenommen hat.

Zudem sollte der angebotene Vergleich nicht vorschnell angenommen werden. Hier gilt zu prüfen, ob die geforderten Gebühren angemessen sind.

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Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 20.04.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.