Auch weiterhin: Urheber Abmahnung der Catprint MEDIA GmbH durch Kanzlei Gebler-Fleischhacker (vormals durch Kanzlei Gucia) wegen Verwendung einer Zeichnung/ Comics von Uli Stein


Auch weiterhin: Urheber Abmahnung der Catprint MEDIA GmbH durch Kanzlei Gebler-Fleischhacker (vormals Kanzlei Gucia) wegen Verwendung einer Zeichnung/ Comics von Uli Stein.


Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Catprint MEDIA GmbH aus Langenhagen behauptet exklusive Nutzungsrechte an den Grafiken /Comics des bekannten Zeichners Uli Stein.

Auf der homepage der Firma heißt es auszugsweise: 

"Uli Stein (1946-2020) wird seit 1997 exklusiv von uns vertreten. Über 13 Millionen verkaufte Bücher, mehr als das Zehnfache an Merchandise: Seine Werkschau zeigt alle Cartoons, die diesem Erfolg zugrunde liegen. Wir bieten Ihnen exklusiv die Bildnutzungsrechte und Lizenzen an den Cartoons, Illustrationen und Fotografien von Uli Stein an."

Abgemahnt wird durch die Rechtsanwaltskanzlei Gebler-Fleischhacker aus Hannover (vormals wurde durch die Kanzlei Gucia abgemahnt).

Angeblich sei eine Grafik des Künstlers ohne entsprechende Lizenz/Erlaubnis (z.B. auf facebook) verwendet worden sein.

Gefordert wird binnen Frist Auskunft über die konkrete Verwendung und Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Ein (Lizenz-) Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten werden noch nicht verlangt. Dies wird erfahrungsgemäß noch folgen. So dient der Auskunftsanspruch meist der Bezifferung eines Lizenzschadensersatzes. 

Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärung der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich dadurch zu weitreichend verpflichten könnten. Es bleibt zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 


Auch sollte die Auskunft nicht vorschnell erteilt werden, da sie für gewöhnlich der Bezifferung eines weiteren Schadensersatzes dienen wird.

Melden Sie sich bei uns - Wir helfen Ihnen!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 26.04.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.