Urheber Abmahnung der CAMA Ventures LLP durch F3S Rechtsanwälte wegen Fototapete


Die CAMA Ventures LLP lässt durch die Kanzlei FBS Rechtsanwälte wegen einer urheberrechtlich geschützten Fototapete abmahnen. 


Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die CAMA Ventures LLP aus Kanada lässt durch die Kanzlei F3S Rechtsanwälte wegen einer urheberrechtlich geschützten Fototapete abmahnen.

Die Firma sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Lichtbildwerk, welches in der Vergangenheit zur Herstellung einer Fototapete lizenziert worden sei.

Betroffen sein können Nutzer u.a. von sozialen Netzwerken (facebook, Instagram, TikTok etc.) aber auch Besitzer vor Ferienwohnungen, die Fotos veröffentlichen, die eine derartige Tapete zeigen. 

Der Betroffene wird  aufgefordert, binnen Frist eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. 


Zudem sollen die Kosten der Rechtsverfolgung durch die Kanzlei beglichen werden (rund 900,- Euro) sowie Schadensersatz gezahlt werden.


Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Der Vorwurf ist juristisch zu überprüfen. 

Unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärung der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich dadurch zu weitreichend verpflichten könnten. Es bleibt zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch die geltend gemachten Gebühren können oftmals mit juristischer Argumentation reduziert werden. 

Melden Sie sich bei uns - Wir helfen Ihnen!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 29.04.2022

Redaktion

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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.