Die CAMA Ventures LLP lässt durch die Kanzlei FBS Rechtsanwälte wegen einer urheberrechtlich geschützten Fototapete abmahnen.
Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.
Die CAMA Ventures LLP aus Kanada lässt durch die Kanzlei F3S Rechtsanwälte wegen einer urheberrechtlich geschützten Fototapete abmahnen.
Die Firma sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Lichtbildwerk, welches in der Vergangenheit zur Herstellung einer Fototapete lizenziert worden sei.
Betroffen sein können Nutzer u.a. von sozialen Netzwerken (facebook, Instagram, TikTok etc.) aber auch Besitzer vor Ferienwohnungen, die Fotos veröffentlichen, die eine derartige Tapete zeigen.
Der Betroffene wird aufgefordert, binnen Frist eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Zudem sollen die Kosten der Rechtsverfolgung durch die Kanzlei beglichen werden (rund 900,- Euro) sowie Schadensersatz gezahlt werden.
Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Der Vorwurf ist juristisch zu überprüfen.
Unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärung der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich dadurch zu weitreichend verpflichten könnten. Es bleibt zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.
Auch die geltend gemachten Gebühren können oftmals mit juristischer Argumentation reduziert werden.
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Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
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Ihr Sebastian Günnewig
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