Urheber Abmahnung bzw. Berechtigungsanfrage des Rafael Classen CAD RC-Photo-Stock wegen Foto Bildnutzung

Lizenznachweis und gelöschte IPTC Metadaten

Herr Rafael Classen aus Aachen (RC-Photo-Stock) verschickt Berechtigungsanfragen per E-Mail wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Fotografien (Benutzung ohne Lizenz).

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Herr Rafael Classem aus Aachen (RC-Photo-Stock) verschickt Berechtigungsanfragen per E-Mail wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Fotografien (Benutzung ohne Lizenz).

In der Berechtigungsanfrage ist zu lesen, dass er ein professioneller Stockfotograf im Bereich der Landschafts-, People und Stadtfotografie sei. 

Betroffen ist ein Nutzer von Fotografien des Herrn Classen, welche zuvor bei Adobe Stock erworben wurden.

 Es wird bemängelt, dass eine Urhebernennung fehle.

Zudem und insbesondere seien die IPTC Metadaten gelöscht worden. Auch dies stelle eine Urheberrechtsverletzung durch Bearbeitung des Originals dar. 

Hier ist wichtig zu wissen, dass man Bilder die offizielle beispielsweise über Adobe Stock erworben worden sind, zwar genutzt werden können , jedoch eben nicht auch bearbeitet werden dürfen. Somit dürfen grundsätzlich auch die Informationen zur Rechtewahrnehmung in den IPTC Metadaten nicht entfernt werden.

Gefordert wird binnen Frist eine Relicensing Lizenz zu erwerben.

Sollte eine Nachlizensierung nicht erfolgen, werden gerichtliche Schritte angekündigt. 


Unser Rat

Urheberrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Hier gilt es insbesondere zu prüfen, ob tatsächlich eine urheberrechtsverletzende Verwendung vorliegt. 

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Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 29.07.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.