Abmahnung der Wetega UG „postenguru.com“ durch Rechtsanwalt Sandhage |
Uns wurde eine Abmahnung von der Wetega UG (haftungsbeschränkt) über Rechtsanwalt Sandhage vorgelegt: Von der Wetega UG (haftungsbeschränkt) wird der Online-Shop „postenguru.com“ betrieben, über den Uhren, Wecker und sonstige Elektrokleingeräte vertrieben werden.
Dem Abgemahnten, der auf der Plattform Ebay vergleichbare Waren vertreibt, wird vorgeworfen, mit unlauteren Wettbewerbshandlungen für diese zu werben. Es wird gerügt, der Abgemahnte käme seiner Verpflichtung nicht nach, Garantiebedingungen klar und deutlich vor Vertragserklärung des Verbrauchers mitzuteilen. Insbesondere sei ihm vorzuwerfen, den Verbraucher über seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte aufzuklären.
Weiterhin wird dem Abgemahnten – wie schon in früheren uns vorliegenden Abmahnungen – vorgeworfen, keinen Hyperlink zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zur Verfügung zu stellen.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die für den Fall eines Zuwiderhandelns eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € für jeden einzelnen Verstoß vorsieht. Darüber hinaus wird auch die Übernahme der Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Abmahnung gefordert. Aus einem Gegenstandswert von 4.000,00 € ergeben sich Kosten von 347,60 €.
Aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen mit den Abmahnungen der Wetega UG (haftungsbeschränkt) können wir sagen, dass diese in jedem Fall ernst zu nehmen sind. Die Unterlassungserklärung sollte dennoch keinesfalls ohne vorherige Rücksprache mit einem spezialisierten Fachanwalt unterschrieben oder der geforderte Betrag gezahlt werden.
Die Abmahnung erfordert schnelles Handeln: Ein Verstreichen der Frist provoziert gerichtliche Schritte, wodurch enorme Kosten entstehen können. Eine genaue und schnelle anwaltliche Prüfung der Vorwürfe ist daher unerlässlich. Sprechen Sie uns hierfür gerne an! Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.
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