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TeleCash (ehemals GSZ Gesellschaft für Zahlungssysteme) Online Payments = First Data GmbH – 

Mahnung durch Paij Service GmbH

Die First Data GmbH aus Bad Homburg v.d. Höhe bietet unter TeleCash.de unter anderem Bezahlmöglichkeiten (Online Payments) im bargeldlosen Zahlungsverkehr. 

Es drohen Laufzeitkosten und bei Zahlungsverweigerung Mahnungen durch die Paij Service GmbH

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten

Zum Hintergrund

Die First Data GmbH (ehemals GSZ Gesellschaft für Zahlungssysteme) betreibt die Seite telecash.de.

Dort heißt es auf der Startseite auszugsweise:

„Schnell, sicher, kosteneffizient: Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.
Mit TeleCash Terminals und Online Payments profitieren Sie von sämtlichen Vorteilen, die bargeldloser Zahlungsverkehr mit sich bringt.
Flexible Kartenzahlung für Ihre Kundinnen und Kunden
Kontaktloses Bezahlen: Online und vor Ort
Umsatzsteigerung für Ihr Unternehmen“

Wie so oft lohnt sich hier ein Blick in die AGB.

In den AGB erfährt man u.a., dass man hier einen Laufzeit-/ Abovertrag abschließt. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren und verlängert sich automatisch immer weiter, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. So heißt es in den AGB auszugsweise:

„Die Mindest-Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate ab Inbetriebnahme, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Vertrag verlängert sich über die Mindest-Vertragslaufzeit hinaus um jeweils weitere zwölf Monate, wenn dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zu den vorgesehenen Ablaufterminen gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.“


Die genauen Preise für die verschiedenen Dienstleistungen/Angebote der Firma kann man hier nicht erfahren.


Bei Zahlungsverweigerung (Widerspruch gegen Lastschrift/Rücklastschrift) drohen Mahnungen durch die Paij Service GmbH aus Ludwigshafen.


In einer uns vorliegenden Mahnung werden insgesamt 70,35 Euro verlangt, wobei die Hauptforderung nur 40,- Euro beträgt („Warenkauf“) und die weiteren Kosten durch Rücklastschriftgebühren, Adressermittlungskosten und Mahnkosten entstanden sein sollen.



Brauchen Sie Hilfe?

Wenn Sie sich von einem Vertrag lösen wollen oder andere Probleme mit dem Vertrag haben – Wir sind für Sie da!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung auch Ihres Falls vor.

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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 04.08.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.