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Abo: Branchen-Eintrag der Swagoo Internet Werbeagentur auf die-online-auskunft.de

Gewerbetreibende und Freiberufler berichten uns, dass sie nach einem Telefonat mit dem Swagoo Internet Werbeagentur bzw. nach einer – vermeintlich – kostenlosen Anmeldung auf der homepage hohe Rechnungen für einen Eintrag auf www.die-online-auskunft.de erhalten hätten.

Vorsicht: Hier könnte eine ungewolltes Abo lauern!

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Die Swagoo Internet Werbeagentur aus Melle betreibt ein online Branchenbuch auf die-online-auskunft.de. Unter dem Punkt „Unser Service“ schreibt die Firma folgendes über sich:

„Wir sind ein Team von Internet-Spezialisten, das jegliche Internet-Dienstleistungen für unsere Kunden übernimmt, wie z.B. die Entwicklung von Internet-Portalen, Internet-Optimierung, Web-Visitenkarten, Marketingmaßnahmen usw.
Die Swagoo Internet Werbeagentur bietet gerade für Einzelunternehmen und Gründer aber auch kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Selbstständigen eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich bei ihren Zielgruppen als kompetenter Ansprechpartner zu profilieren.“

Auf der Startseite wirbt die Firma mit einem kostenlosen Eintrag. Man Muss nur die Branche wählen und die Firmen-Kontaktdaten angeben. Von Kosten ist hier nichts zu lesen.

Genauso ergeht es wohl Gewerbetreibenden, die von der Firma angerufen werden. Auch Ihnen wird eine Eintragung auf der Seite angeboten. Betroffene berichten uns, dass Ihnen von Kosten nichts gesagt worden sei.

Erst in den AGB, die unter dem Unterpunkt „Informationen“ zu finden sind, erfährt man von der Gebührenpflichtigkeit. So heißt es auszugsweise:

„ Swagoo bietet unterschiedliche Vertragslaufzeiten an, nämlich 6 Monate, 12 Monate, 24Monate oder 36 Monate (mit einer Zahllast für die Dauer von 24 Monaten). Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit (6, 12, 24 oder 36) Monate (mit einer Zahllast von 24 Monaten), sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils vereinbarten Vertragszeitraums schriftlich gegenüber Swagoo gekündigt wird.“

Von den genauen Kosten erfährt man jedoch auch hier nichts. Betroffene berichten uns von Rechnungen über 500,- Euro.

Ersichtlich wird in den AGB hingegen, dass es sich hier um ein Abo-Modell handelt und der Vertrag verlängert sich automatisch immer weiter, wenn man nicht rechtzeitig kündigt.


Unser Rat

Zahlen Sie die Rechnung nicht ungeprüft!

Einmal gezahlte Beträge dürften nur schwer wieder zurückzuerlangen sein.

Hier bleibt zu prüfen, ob es zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist. Sollten Sie von der Firma angerufen worden seien, so dürfte die Firma einen Vertragsschluss beispielsweise durch Tonbandmitschnitte zu beweisen haben. Weiter stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen.

Hier könnten Ihnen evtl. auch Unterlassungsansprüche gegen die Firma zustehen.

Mit anwaltlicher Hilfe, kann man hier schnell zu einer Lösung kommen.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

oder über unser Kontaktformular

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 02.12.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.