Die Baugewerks-Innung Berlin geht gegen Handwerker auf myhammer vor, die nicht nach § 1 HandwO in die Handwerksrolle eingetragen sind.
Wenn auch Sie betroffen sind, helfen wir Ihnen!
Die Baugewerks-Innung Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Bauverband zur Förderung selbstständiger beruflicher Interessen.
Die Innung geht gegen Handwerker auf myhammer vor.
In der uns vorliegenden Abmahnung wird einem Anbieter von Abrissarbeiten vorgeworfen, dass es sich bei seinen auf myhammer angebotenen Arbeiten um ein zulassungspflichtiges Handwerk handele und die Ausübung dieses Handwerks eine Eintragung in die Handwerksrolle nach § 1 HandwO voraussetzte. Diese fehle.
Dies sei nach §§ 3, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG unlauter und berechtige zur Abmahnung.
Es wird binnen Frist Unterlassung der Werbung mit der Durchführung der entsprechenden Leistungen sowie deren Durchführung, jeweils ohne Eintragung in die Handwerksrolle verlangt.
Zudem wird eine Kostenpauschale i.H.v. 190,- € verlangt.
Handeln Sie noch binnen Frist und lassen Sie die Forderung anwaltlich prüfen.
Die geltend gemachten Kosten mögen gering erscheinen, doch kann es gerade in der Folge zur Zahlung von Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Verpflichtungserklärung kommen (je Verstoß etwa 5.000,- Euro). Dies kann dann schnell teuer werden.
Hier bleibt u.a. zu prüfen, ob die Innung zur Abmahnung berechtigt ist.
Wir konnten schon vielen Betroffenen von derartigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen helfen.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
0221 . 9 758 758 0