Marken Abmahnung „Edelstahl Rostfrei“ des Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. durch Linderhaus Stabreit Legal


Der Verein Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. lässt durch  dir Kanzlei Linderhaus Stabreit Legal markenrechtlich wegen der Verwendung des Begriffs/Bildes „Edelstahl Rostfrei“ ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. ist Inhaber verschiedener Bildmarken in Bezug auf das Logo „Edelstahl Rostfrei“ als besonderes Qualitätssiegel. 

Auf der eigenen homepage schreibt der Verein über sich auszugsweise folgendes:

"Seit über 60 Jahren
International geschütztes Markenzeichen als wertvolle Orientierungshilfe. 
Unverzichtbare OrientierungshilfeIm Mittelpunkt der Vergabe stehen die anwendungsbezogen richtige Werkstoffwahl und die sachgerechte Be- und Verarbeitung. Per Satzung verpflichten sich die Mitgliedsunternehmen zu dieser beispiellosen Qualitätsoffensive, die für anspruchsvolle Kunden eine unverzichtbare Orientierungshilfe ist. Firmen, die berechtigt sind, das eingetragene Markenzeichen Edelstahl Rostfrei zu verwenden, vermitteln das sichere Gefühl eines Top-Anbieters, der Wert auf Werkstoffqualität und nachhaltige Sicherheit der Verarbeitung legt."

Mitglieder des Vereins dürfen die für den Verein angemeldeten Marken nach Maßgabe der Mareknsatzung nutzen.

Der Verein gibt selbst auf der homepage an, dass unlizensierte, widerrechtliche Nutzungen konsequent verfolgt würden und entsprechend abgemahnt würde. So heißt es auszugsweise:

"Konsequente Ahndung von Missbrauch
Intensiv überwacht der WZV deshalb die ordnungsgemäße Nutzung des Qualitätssiegels. Denn längst hat das internationale Renommee des Markenzeichens Label-Piraterie hervorgerufen. Konsequent unterbindet der WZV solches Vorgehen – wenn es sein muss, auch mit juristischen Mitteln. Regelmäßig werden Firmen und Anbieter abgemahnt, die Produkte mit dem Qualitätssiegel bewerben, ohne sich den damit verbundenen Auflagen zu unterwerfen."

Abgemahnt wird durch die Kanzlei Linderhaus Stabreit Legal.


Gefordert wird binnen Frist Auskunft, die Abgabe einer vorformulierten und strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Erstattung der Anwaltsgebühren, ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 100.000,- Euro.

Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Der Vorwurf ist juristisch zu überprüfen.

Unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärung der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich dadurch zu weitreichend verpflichten könnten. Es bleibt zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch die geltend gemachten Gebühren können oftmals mit juristischer Argumentation reduziert werden. 

Melden Sie sich bei uns - Wir helfen Ihnen!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 05.05.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.