Ebay Amazon Marken Abmahnung: 

VW Volkswagen durch Kanzlei Lubberger Lehment wegen Fanartikeln, Logo "VW Bulli" "VW im Kreis" etc.

Die Volkswagen AG spricht aktuell, vertreten durch die Anwälte Lubberger Lehment aus Berlin, markenrechtliche Abmahnungen aus.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Volkswagen AG spricht aktuell, vertreten durch die Anwälte Lubberger Lehment aus Berlin, markenrechtliche Abmahnungen aus.

Die Volkswagen AG ist u.a. Inhaberin diverser Wortmarken, wie z.B.:

"VW"

"Volkswagen"

"Käfer"

"Beetle"

"Bulli"

und auch 3D Marken für "Käfer 3D" und "Bulli3D", bei welchen die Form des jeweiligen Autos geschützt ist.

Betroffen sind Händler u.a. auf eBay, Amazon und Co. Dabei kann es um den Vertreib von Fanartikeln, Autozubehör etc. gehen, wenn diese Artikel mit dem VW Logo/ Bezeichnung beworben werden.

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung , welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht.

Zudem wird Auskunftserteilung zur Berechnung eines etwaigen Schadensersatzes, Vernichtung des vorhandenen Lagerbestandes und zu Guter Letzt die Erstattung von Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i. H. v 250.000,- Euro (!) verlangt.


UPDATE Januar 2023:

Aktuell liegt uns wieder eine derartige Abmahnung vor. Es geht um den Verkauf von Emblemen für Fahrzeuge auf eBay. Dabei geht es um die Marke "VW im Kreis".

Gefordert werden u.a. Abmahnkosten i.H.v. 3.865,- Euro. 

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Hier gilt es insbesondere zu prüfen, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt. Dies ist für einen juristischen Laien nur schwer zu bewerkstelligen. Spezialisierter anwaltlicher Rat ist hier Gold wert.

Ignorieren Sie die Forderung nicht, da dann schnell gerichtliche Schritte drohen können, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden sein werden.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und 30 Jahre lang Gültigkeit entfaltet. Auch ist der Unterlassungstatbestand unserer Meinung nach zu weit gefasst – dies kann schnell existenzielle Folgen haben.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da in dem vorliegenden Fall unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 29.03.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.