Marken Abmahnung von Arthur Gerletz und Wladimir Gusenkow über die Kanzlei Gernot Hennig bzgl. Shisha Wasserpfeife Hookah


Arthur Gerletz und Wladimir Gusenkow lassen über die Kanzlei Gernot Hennig markenrechtlich abmahnen. betroffen sind Händler von Shishas (Wasserpfeifen/ Hookahs).

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt


Arthur Gerletz und Wladimir Gusenkow sind danach wohl Inhaber der folgenden Unionsmarken 

  • „Geometry Hookah“
  • „VZ Hookah“
  • „Japona Hookah“
  • „Mamay Customs“
  • „Werkbund Hookah“
  • „Moon“

Abgemahnt wird durch die Kanzlei Gernot Hennig. Betroffen sind Händler von Shishas (Wasserpfeifen) und Zubehör, die mit den oben genannten Bezeichnungen werben, was einen Markenrechtsverstoß (Verwechslungsgefahr) begründe. 

Gefordert wird binnen Frist Auskunft und die Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Verpflichtungserklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe vorsieht.

Zudem wird die Erstattung der Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 180.000,- Euro (!) verlangt, mithin gut 4.000,- Euro. 



Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung jedoch nicht ungeprüft! Die Verpflichtungen in vorformulierten Erklärungen sind häufig zu weit gefasst. Das Risiko einer Vertragsstrafe infolge der Nichteinhaltung des Erklärten steigt in einem solchen Fall erheblich. Erfahrungsgemäß überprüfen Abmahner, ob Sie sich an die Erklärung halten. Ist dies nicht der Fall, droht ihnen schnell eine dreistellige Zahlung. Sie sind an eine Erklärung für bis zu 30 Jahre gebunden, selbst wenn diese zu weitreichend war. 

Hier gilt es zu prüfen, ob eine eingeschränkte, eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann, sollte der Vorwurf zutreffen. 

Zudem bestehen unseres Erachtens gute Chancen die geforderten Gebühren zu reduzieren, da uns der zu Grunde gelegte Streitwert sehr hoch erscheint. 

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Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 20.04.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.