Marken Abmahnung: Reisenthel durch Kanzlei Busse & Partner

wegen Verkauf von Taschen, Einkaufskörben etc.

Die Firma Reisenthel ist für ihre farbenfrohen und praktischen Taschen, Einkaufskörbe bekannt. 

Die Firma lässt nun durch die Kanzlei Busse & Partner markenrechtlich abmahnen. 

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Firma Reisenthel ist für ihre farbenfrohen und praktischen Taschen, Einkaufskörbe bekannt.

Die Firma besitzt diverse Markenrechte wie auch Designrechte in dem Segment Handtaschen etc. Eingetragen ist etwa Wort-Bild-Marke reisenthel unter der Registernummer EM004787487 und die Wortmarke "Hand in Hand" unter der Registernummer 001397058. 

Betroffen sind (Online) Händler von Handtaschen, Einkaufskörben, die z.B. mit der Bezeichnung reisenthel werben, obwohl - so der Vorwurf - die Produkte keine Original reisenthel Produkte seinen.

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung , welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht.

Zudem wird Erstattung der Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 50.000,- Euro verlangt, mithin rund 2.000,- Euro.

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Hier gilt es insbesondere zu prüfen, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt. Dies ist für einen juristischen Laien nur schwer zu bewerkstelligen und anwaltlicher Rat dürfte hier ratsam sein. 


Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und 30 Jahre lang Gültigkeit entfaltet. Auch ist der Unterlassungstatbestand unserer Meinung nach zu weit gefasst – dies kann schnell existenzielle Folgen haben.

Zudem können oftmals die Gebühren reduziert werden, wenn beispielsweise von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.


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Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 05.04.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.