eBay Marken Abmahnung: Luxottica Group S.p.A.  + Kanzlei CBH wegen Sonnebrillenmarke Ray-Ban Plagiat

 

Die Luxottica Group S.p.A. spricht, vertreten durch die Kanzlei CBH markenrechtliche Abmahnungen wegen der Marke "Ray-Ban" für Sonnenbrillen aus

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Luxottica Group S.p.A. aus Mailand, Italien ist als Herstellerin von Brillen und Brillengestellen, insbesondere von Sonnenbrillen der weltweit bekannten Marke "Ray-Ban" bekannt. Die Firma besitzt einen umfassenden Markenschutz bezüglich "Ray-Ban" (Wortmarke, Schriftzug etc.)

Von der Abmahnung betroffen sind Onlinehändler, die ihre Waren mit der Bezeichnung "Ray-Ban" bewerben. 

In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein eBay Händler abgemahnt. Die Firma ließ einen Testkauf durchführen und behauptet nun, dass es sich um Plagiate handele. 

Vertreten wird die Firma von der Kanzlei CBH. 

Es wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, wobei ein Entwurf der Abmahnung beigefügt wurde. In dieser Erklärung verpflichtet man sich für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung  eine Vertragsstrafe an die Firma zu zahlen.

Zudem wird binnen Frist ein Herausgabeanspruch an sämtlichen noch vorhandenen "Verletzungsprodukten" zur Vernichtung gefordert. 

Doch damit nicht genug; es wird die Erstattung von Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 150.000,- Euro verlangt.

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen. 

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier ist zudem zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da in dem vorliegenden Fall unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.



Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 16.11.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.