Die Luxottica Group S.p.A. spricht, vertreten durch die Kanzlei CBH markenrechtliche Abmahnungen wegen der Marke "Ray-Ban" für Sonnenbrillen aus
Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.
Die Luxottica Group S.p.A. aus Mailand, Italien ist als Herstellerin von Brillen und Brillengestellen, insbesondere von Sonnenbrillen der weltweit bekannten Marke "Ray-Ban" bekannt. Die Firma besitzt einen umfassenden Markenschutz bezüglich "Ray-Ban" (Wortmarke, Schriftzug etc.)
Von der Abmahnung betroffen sind Onlinehändler, die ihre Waren mit der Bezeichnung "Ray-Ban" bewerben.
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein eBay Händler abgemahnt. Die Firma ließ einen Testkauf durchführen und behauptet nun, dass es sich um Plagiate handele.
Vertreten wird die Firma von der Kanzlei CBH.
Es wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, wobei ein Entwurf der Abmahnung beigefügt wurde. In dieser Erklärung verpflichtet man sich für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe an die Firma zu zahlen.
Zudem wird binnen Frist ein Herausgabeanspruch an sämtlichen noch vorhandenen "Verletzungsprodukten" zur Vernichtung gefordert.
Doch damit nicht genug; es wird die Erstattung von Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 150.000,- Euro verlangt.
Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.
Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier ist zudem zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.
Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da in dem vorliegenden Fall unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0
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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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