Marken + UWG Abmahnung: Ferrero Deutschland GmbH durch Schiedermair Rechtsanwälte

Kinderschokolade etc.

Die für ihre Süßwaren bekannte Ferrero Deutschland GmbH spricht vertreten durch die Schiedermair Rechtsanwälte markenrechtliche + wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen (Online) Händler aus.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die für ihre Süßwaren bekannte Ferrero Deutschland GmbH spricht vertreten durch die Schiedermair Rechtsanwälte markenrechtliche + wettbewerbsrechtliche (UWG) Abmahnungen gegen (Online) Händler aus.

Die Firma besitzt diverse Markenrechte für ihre bekannten Süßwaren (Rocher, Mon Cheri, duplo, Giotto, nutella, ferrero küsschen, Schoko Bons, Kinderschokolade etc.)

Betroffen sind (Online) Händler von Süßwaren. Es wird eine Markenrechtsverletzung und Irreführung nach UWG vorgeworfen. 

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung , welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht.

Weitere Kosten werden noch (!) nicht geltend gemacht. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch noch Anwaltsgebühren abgerechnet werden, ggf. auch Schadensersatz etc.

Unser Rat

Markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Hier gilt es insbesondere zu prüfen, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt. Dies ist für einen juristischen Laien nur schwer zu bewerkstelligen und anwaltlicher Rat dürfte hier ratsam sein. 


Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und 30 Jahre lang Gültigkeit entfaltet. Auch ist der Unterlassungstatbestand unserer Meinung nach zu weit gefasst – dies kann schnell existenzielle Folgen haben.



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Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 05.04.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.