Die Kanzlei ZIERHUT* IP mahnt für Inka Mininno markenrechtlich wegen der Benutzung der Bezeichnung "EMBRACE" ab.
Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.
Die Kanzlei ZIERHUT* IP mahnt für Inka Mininno (www.embrace-fashion.com ) markenrechtlich wegen der Benutzung der Bezeichnung "EMBRACE" (Deutsch = Umarmung) ab.
Betroffen sind Händler von Schuhen/Bekleidung.
Die Marke "EMBRACE" (Registernummer: 302014016272) ist in der Warenklasse 25 unter anderem eingetragen für Bekleidungsstücke und Schuhe (Halbschuhe), wie auch in den Klassen 6 und 26.
Gefordert wird die Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Verpflichtungserklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v, mehr als 5.100,- vorsieht.
Zudem wird die Erstattung der Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 150.000,- Euro verlangt, mithin gut 2.500,- Euro.
Uns liegt aktuell eine Abmahnung wegen der Verwendung der Bezeichnung "EMBRACE" für ein Haarband auf Etsy vor. Wie gehabt wird die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung verlangt sowie Auskunft und Erstattung der Rechtsanwaltskosten i.H.v. 2.538,10 Euro. Zudem wird ein Anerkenntnis des Schadensersatzanspruchs dem Grunde nach verlangt. Das bedeutet, dass nach einer Auskunftserteilung gegebenenfalls ein weiterer Schadensersatz verlangt werden könnte.
Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.
Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung jedoch nicht ungeprüft! Die Verpflichtungen in vorformulierten Erklärungen sind häufig zu weit gefasst. Das Risiko einer Vertragsstrafe infolge der Nichteinhaltung des Erklärten steigt in einem solchen Fall erheblich. Erfahrungsgemäß überprüfen Abmahner, ob Sie sich an die Erklärung halten. Ist dies nicht der Fall, droht ihnen schnell eine dreistellige Zahlung. Sie sind an eine Erklärung für bis zu 30 Jahre gebunden, selbst wenn diese zu weitreichend war.
Hier gilt es zu prüfen, ob eine eingeschränkte, eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann, sollte der Vorwurf zutreffen.
Zudem bestehen unseres Erachtens gute Chancen die geforderten Gebühren zu reduzieren, da uns der zu Grunde gelegte Streitwert sehr hoch erscheint.
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Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
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Ihr Sebastian Günnewig
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