Die Firma Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) spricht, vertreten durch die Kanzlei Meissner & Meissner immer wieder markenrechtliche Abmahnungen aus.
Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.
Die Pumpkin and Honay Bunny UG (haftungsbeschränkt) ist Inhaberin diverser Marken (siehe Aufzählung).
Bereits in der Vergangenheit lagen uns Abmahnungen u.a. wegen der Wortmarke „PARTYANIMAL“ in den Klassen 14, 18 und 25 (kurz: Schmuckwaren und Bekleidungsstücke) und „Stormriders“ für Bekleidung vor.
Auch aktuell (August 2021) liegt uns eine Markenabmahnung wegen der Marle „Veni Vedi Vino“ zur Prüfung vor.
Weitere Markenrechte bestehen nach unserer Recherchen u.a. für:
etc.
Von der Abmahnung betroffen sind Onlinehändler (z.B. bei Amazon, Ebay), die Waren - meist Bekleidung - mit einer entsprechenden Bezeichnung anbieten.
Zunächst wird Auskunft zur Vorbereitung eines weiteren Schadensersatzanspruchs verlangt. Darüber hinaus wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,- Euro an die Firma vorsieht.
Zu guter Letzt wird die Erstattung von Anwaltsgebühren i.H.v. 1.777,- Euro verlangt (Streitwert: 50.000,- Euro).
Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.
Der Vorwurf sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden, da es hier u.a. zu prüfen gilt, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt, was für einen juristischen Laien schwer einzuschätzen ist.
Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, ob nur eine modifizierte (eine eingeschränkte) Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.
Auch sollte die Auskunft nicht vorschnell erteilt werden, da diese Grundlage einer weiteren Schadensersatzforderung bildet. Hier sollte juristisch geprüft werden, wie strategisch weiter vorzugehen ist.
Zudem können in vielen Fällen die geltend gemachten Gebühren reduziert werden, da unseres Erachtens hier von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen markenrechtliche Abmahnungen verteidigen.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.
Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)
0221 . 9 758 758 0