Marken + Geschmacksmuster Abmahnung der Magpul Industries Corporation durch die Kanzlei Bird & Bird - "XTM" "AFG" "PMAG" 


Marken Abmahnung der Magpul Industries Corporation durch die Kanzlei Bird & Bird erhalten?

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Magpul Industries Corporation ist ein US-amerikanischer Designer und Hersteller von High-Tech-Zubehör für Polymer- und Verbundwaffen wie M-LOK.

Die Firma besitzt diverse EU- Markenrechte, so u.a. für die Marken "XTM" "AFG" "PMAG", wie auch Geschmacksmusterrechte für u.a. einen Pistolen- /Gewehrgriff,  einen sogenannten „Fore-Grip“ sowie für Schulterstütze.

Die Firma lässt durch die Kanzlei  Bird & Bird markenrechtlich abmahnen. 

Gefordert wird u.a. Auskunft, Unterzeichung einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung (Vertragsstrafe i.H.v. 10.00,- Euro) und Erstattung der Anwaltsgebühren. Dabei wird ein Streitwert von 250.00 Euro zu Grunde gelegt. 

Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Der Vorwurf ist juristisch zu überprüfen.

Gerade bei der Verletzung eines Gebrauchsmusters muss insb. geprüft werden, ob das Geschmacksmuster zu Recht besteht, es somit überhaupt eintragungsfähig gewesen ist.

Unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärung der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich dadurch zu weitreichend verpflichten könnten. Es bleibt zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. Zudem erscheint und die gewählte Vertragsstrafe von 10.000- Euro für jeden zukünftigen Verstoß zu hoch. 

Auch die geltend gemachten Gebühren können oftmals mit juristischer Argumentation reduziert werden. Auch hier erscheint uns der gewählte Streitwert zu hoch.

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Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 26.04.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.