Marken Abmahnung der Gewürzland GmbH durch Dornkamp Rechtsanwälte wegen „El Diabolo“ für Gewürzmischungen


Die Gewürzland GmbH lässt durch Dornkamp Rechtsanwälte markenrechtlich abmahnen. Es geht um die Verwendung des Begriffs "El Diabolo" für Gewürzmischungen. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

Wann drohen Abmahnungen?

Die GmbH aus Wien in Östereich bietet diverse Gewürze/ Gewürzmischungen u.a. in einem eigenen Onlineshop an. 

Auf der homepage liest man über die Firma u.a.:

"Gewürze sind seit über 20 Jahren unsere Leidenschaft!
Tauche ein in unsere
duftende WeltUnsere Produktpalette umfasst über 600 Produkte - von A wie Aglio-Olio-Gewürz, über Kardamom oder Spirulina, bis Z wie Zitronenpfeffer und Zimt. Wir sind stolz darauf das Vertrauen vieler Spitzengastronomen, Gourmet-Restaurants und trendiger Foodtrucks gewonnen zu haben."

Die Firma hält u.a. die Markenrechte an "El Diabolo" für Gewürzmischungen. 

Abmahngefährdet sind Verwender dieser Bezeichnungen.

Abgemahnt wird mit Hilfe der Kanzlei Dornkamp Rechtsanwälte

Verlangt wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, die bei einem zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht. 

Damit nicht genug: Es wird die Erstattung der Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 50.000,- Euro verlangt.


    Unser Rat


    Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

    Der Vorwurf sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden, da es hier u.a. zu prüfen gilt, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt, was für einen juristischen Laien schwer einzuschätzen ist.

    Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, ob nur eine modifizierte (eine eingeschränkte) Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.

    Zudem können in vielen Fällen die geltend gemachten Gebühren reduziert werden, wenn von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.


    Wir helfen Ihnen!

    Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.


    Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

    Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

    kontakt@e-commerce-kanzlei.de

    Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0


    Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



    Ihr Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

    Stand: 13.09.2022

    Redaktion

    Autor:
    Redaktion

    Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

    Sebastian Günnewig

    Ansprechpartner:
    Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.