Marken Abmahnung der Daiwa Germany GmbH (Tochterfirma der Firma Globeride Inc) durch die Kanzlei Taylor Wessing - Angelgeräte - Parallelimport


Die Daiwa Germany GmbH (Tochterfirma der Firma Globeride Inc) lässt markenrechtlich durch die Kanzlei Taylor Wessing wegen Angelgeräten abmahnen.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Daiwa Germany GmbH (Tochterfirma der Firma Globeride Inc) vertreibt Angelgeräte und Zubehör. Sie hält die Markenrechte an "Daiwa".

Abgemahnt wird durch die Kanzlei Taylor Wessing.

Es geht um das Angebot von Markenprodukten, die nicht für den europäischen Markt zugelassen seien, sog. Parallelimport.

Im Falle eines gewerblichen Parallelimports kann eine Markenrechtsverletzung vorliegen, wenn die Markenrechte nicht nach § 24 Abs. 1 MarkenG erschöpft sind. Eine Markenrechtsverletzung setzt zudem ein gewerbliches Handeln voraus. 

Gefordert wird Auskunft + Rechnungslegung, Vernichtung, Schadensersatz, Abgabe einer vorformulierten und strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Erstattung der Anwaltsgebühren. 

Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Der Vorwurf ist juristisch zu überprüfen, insbesondere ob tatsächlich ein gewerbliches Handeln vorliegt.

Unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärung der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich dadurch zu weitreichend verpflichten könnten. Es bleibt zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch die geltend gemachten Gebühren können oftmals mit juristischer Argumentation reduziert werden. 

Melden Sie sich bei uns - Wir helfen Ihnen!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 26.04.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.