Die CHANEL S.A.S.. spricht, vertreten durch die Kanzlei FPS Rechtsanwälte markenrechtliche Abmahnungen aus
Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.
Die Modefirma CHANEL S.A.S. ist weltweit als Modefirma des Luxussortiments bekannt und besitzt umfassende Markenrechte an der Marke CHANEL und dem entsprechenden Logo.
Von der Abmahnung betroffen sind u.a. Onlinehändler, die ihre Waren mit der Bezeichnung "CHANEL" und/oder dem Logo von CHANEL bewerben.
Vertreten wird die Firma von der Kanzlei FPS Rechtsanwälte.
Es wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, wobei ein Entwurf der Abmahnung beigefügt wurde. In dieser Erklärung verpflichtet man sich für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe an die Firma zu zahlen.
Zudem wird umfassende Auskunft verlangt.
Doch damit nicht genug; es wird die Erstattung von Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 150.000,- Euro, mithin 2.305,40€ verlangt.
Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.
Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier ist zudem zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.
Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da in dem vorliegenden Fall unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
kontakt@e-commerce-kanzlei.de
Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0
Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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