Marken Abmahnung "CaDa" der Freakware GmbH durch Kanzlei Blaum Dettmers Rabstein 

Verstoß gegen das ProdSG, ElektroG und FuAG wegen


Die Freakware GmbH mahnt mit Hilfe der Kanzlei Blaum Dettmers Rabstein Händler von Klemmbausteinen markenrechtlich wegen der Verletzung der Marke "CaDa" ab, sowie wegen angeblichem Verstoß gegen das ProdSG, ElektroG und FuAG.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Firma Freakwear GmbH betreibt einen RC Modellbau Shop, wo sie u.a. mit Klemmbausteinen handelt.

Auf der eigenen homepage liest man unter 2Über uns" auszugsweise folgendes: 

"Wir sind eines der führenden deutschen Unternehmen im Bereich RC-Modellbau und sind spezialisiert auf den Groß- und Einzelhandel mit Modellbauartikeln."

Die Firma ist Inhaberin diverser Markenrechte u.a. an "Shapa", "BeastX", "RCWare", "Li-Polar".

Zudem vertreibt sie in Deutschland die Markenprodukte von "CaDa".

Abgemahnt wird mit Hilfe der Kanzlei Blaum Dettmers Rabstein.

Die Firma geht gegen Markenverletzungen vor, sowie gegen behauptete Verstöße gegen das ProdSG, ElektroG und FuAG (u.a. fehlende Gebrauchsanleitung, keine CE Kennzeichnung etc.)

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung , welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht. 

Damit nicht genug: Es wird die Zahlung von Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 99.000 Euro verlangt, mithin 2.584,09 Euro.

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Hier gilt es insbesondere zu prüfen, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt bzw. eine Nachahmung gegeben ist. Dies ist für einen juristischen Laien nur schwer zu bewerkstelligen. Dazu bedarf es z.B. eines gewerblichen Handelns. Die weiteren Vorwürfe sind ebenfalls juristisch zu überprüfen. 


Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden. 


Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 03.06.2022

Redaktion

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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.