eBay Marken Abmahnung: Bendel Werkzeuge GmbH & Co. KG durch Kanzlei Meyer Bohl Wenk Fischer (MBBS)

Marken: "Tornado" "Rotador"

Die Bendel Werkzeuge GmbH & Co. KG lässt markenrechtlich durch die Kanzlei Meyer Bohl Wenk Fischer (MBBS) wegen der Verwendung von "Tornado" abmahnen

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

Wann drohen Abmahnungen?


Die Bendel Werkzeuge GmbH & Co. KG aus Bad Bevensen schreibt auf der eigenen Firmenhomepage bendel.de u.a. über sich auszugsweise:

"Ziel unseres Unternehmens ist der Vertrieb von pneumatischen Werkzeugen, Zubehör u. Verschleißartikeln für die Industrie und den Automotive Markt. Parallel dazu haben wir uns in den letzten Jahren auf die Entwicklung von Werkzeug-Innovationen und deren Markteinführung spezialisiert. Viele unserer Produkte sind durch Schutz- und Markenrechte gesichert."


So bestehen Markenrechte u.a. für "Tornado" und "Rotador".

Abmahngefährdet sind Verwender dieser Bezeichnungen u.a. auf eBay (z.B. durch vergleichende Werbung etc.). 

Abgemahnt wird mit Hilfe der Kanzlei Meyer Bohl Wenk Fischer (MBBS)

Verlangt wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, die bei einem zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht. 

Zudem wird  ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, welcher für gewöhnlich der Bezifferung eines noch folgenden Schadensersatzes dienen dürfte. 

Damit nicht genug: Es wird die Erstattung der Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 50.000,- Euro verlangt (rund 2.000,- Euro). 


    Unser Rat


    Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

    Der Vorwurf sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden, da es hier u.a. zu prüfen gilt, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt, was für einen juristischen Laien schwer einzuschätzen ist.

    Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, ob nur eine modifizierte (eine eingeschränkte) Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.

    Auch der Auskunftsanspruch sollte nicht leichtfertig erfüllt werden, da die Auskunft oftmals Basis für einen weiteren Schadensersatz bildet.

    Zudem können in vielen Fällen die geltend gemachten Gebühren reduziert werden, wenn von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.


    Wir helfen Ihnen!

    Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.


    Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

    Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

    kontakt@e-commerce-kanzlei.de

    Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0


    Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



    Ihr Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

    Stand: 03.08.2022

    Redaktion

    Autor:
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    Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

    Sebastian Günnewig

    Ansprechpartner:
    Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.