Urheberrecht Abmahnung durch die Kanzlei MBBS für MAIRDUMONT GmbH

Unlizenzierte Benutzung von Kartografien / Bildern

Die Kanzlei MBBS (Meyer-Bohl, Wenk-Fischer) aus Hamburg mahnt MAIRDUMONT GmbH wegen (angeblich) unlizenzierter Benutzung von Kartografien/ Bildern ab.

Zum Hintergrund

Die MairDumont GmbH & Co. KG ist nach Angaben auf Wikipedia „die größte deutsche Reiseverlagsgruppe mit Sitz in Ostfildern bei Stuttgart. Neben Sachbüchern und den Marco Polo Reiseführern gibt sie u. a. die Generalkarte 1:200.000 für Deutschland und seine Nachbarländer heraus.“

Die Firma wird dabei von den MBBS Rechtsanwälten aus Hamburg vertreten, die u.a. Kartografieunternehmen im Bereich von Urheberrechtsverletzungen berät. So wurden in der Vergangenheit ähnliche Abmahnungen auch für die NAVTEQ Europe B.V., die United Navigation GmbH oder die PHARUS-Plan ausgesprochen.

Von der Abmahnung betroffen sich z.B. Onlinehändler, die Bilder/Kartografien der Firma auf ihrem Internetauftritt nutzen.

Gefordert wird binnen Frist die Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Der verwendete Kartenausschnitt soll beseitigt bzw. gelöscht werden.

Darüber hinaus wird die Zahlung von Schadensersatz bzw. Lizenzgebühren für die Verwendung der Karten verlangt. Der Betrag variiert von Fall zu Fall und kann beispielsweise bei rund 1.150,- Euro liegen.

Zudem wird die Erstattung von den entstandenen Anwaltskosten verlangt. Je nach zu Grunde gelegtem Streitwert variieren auch diese Kosten. Bei einem Streitwert von beispielsweise 7.149,54 Euro lagen die geforderten Kosten bei 612,80 Euro.


Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind und bei jedem zukünftigen Verstoß gegen die Verpflichtung in der Erklärung die Zahlung einer hohen Vertragsstrafe droht.

Die Vorwürfe sind juristisch im jeweiligen Einzelfall zu überprüfen.

Sollten sich der Vorwurf bewahrheiten, so bleibt zu prüfen, ob lediglich eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und ob die geltend gemachten Gebühren weiter verhandelt werden können.


Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

oder über unser Kontaktformular

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 01.12.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.