Gewinnspiel-Abzocke?! Mahnung der Forderungsmanagement Inkasso FM Köln - ECE Solution Group Ltd. 

Drohung mit Sammelklage und Zwangsvollstreckung

Bürger erhalten teilweise dubiose Mahnungen der ECE Solution Group – Forderungsmanagement Inkasso. Es wird mit Sammelklage und Zwangspfändung wegen Gewinnspielschulden gedroht.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten

Vorsicht vor Mahnung wegen Gewinnspielschulden

Betroffene erhalten eine Mahnung, die mit Inkasso – Forderungsmanagement und einem großen Paragrafenzeichen überschreiben ist.

In der Mahnung wird angegeben, dass sich in Deutschland mehrere Klagen von verschiedenen Gewinn- und Zeitschriftenverlagen gehäuft hätten (u.a. EuroMillions, Jackpot49, NKL/SKL, Euro-Rente, Euro69, Lottoengel, Lottoland, 6aus49). Diese hätten sämtliche im Zahlungsverzug befindliche Beitragszahlungen ihrer Kunden an die Firma abgetreten.

Angeblich habe der Angeschriebene derartige Gewinnspiel-Schulden. bei welcher Lotterie die Schulden bestehen wird dabei nicht angegeben.

Es werden insgesamt 779,- Euro verlangt

Als Vergleichsangebot wird die Forderung auf 280,- Euro reduziert, wenn man binnen 3 Tagen zahlt.

Die Zahlung soll auf ein bulgarisches Konto erfolgen.

Zudem heißt es wörtlich:

„Sollten Sie die Frist nicht einhalten, so wird die Gesamtforderung in Hohe von 770,- Euro geltend gemacht. Die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers mit der Zwangsvollstreckung oder die Pfändung zukünftiger Rentenansprüche, SCHUFA Meldung, sind bei Vorliegen eines rechtskräftigen Titels mögliche Maßnahmen, die zudem für Sie mit erheblichen Kosten verbunden sind.“

So wird der Zahlungsdruck auf Betroffene enorm erhöht.

Sind auch Sie betroffen? - Wir helfen Ihnen!

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Zahlen Sie nicht vorschnell.

Einmal gezahlte Beträge dürften nur schwer wieder zurückzuerlangen sein.

Die Seriosität dieses Schreibens ist mehr als fraglich!

Hier bleibt zu prüfen, ob es tatsächlich irgendwelche Gewinnspiel-Schulden gibt. Dies sollte die Firma zunächst nachweisen.

Die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die angekündigt werden, sind nur bei einem vollstreckbaren Titel, wie einem Vollstreckungsbescheid nach Durchführung eines Mahnverfahrens möglich. Soweit wird es wohl nicht kommen.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie reagieren sollen, helfen wir Ihnen gerne, sich gegen die Firma zu wehren.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung auch Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 29.03.2021

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.