F.A.S.I. (Flight Ambulance Services International Agency GmbH)

Ungewollte Verträge / Zeitungsabo / etc. nach Telefonat wegen Gewinnspiel

Vorsicht vor Anrufen nach Teilnahme bzw. Angabe von Daten in Rahmen eines Gewinnspiels. Es drohen ungewollte Werbeanrufe und angebliche Vertragsschlüsse für Zeitungs-Abos oder mit F.A.S.I.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Welche Masche steckt dahinter?

Betroffene haben zuvor an einem Gewinnspiel teilgenommen, bzw. im Rahmen eines solchen Spiels ihre Telefonnummer in eine Onlinemaske eingegeben. Nachfolgend erhalten Betroffene immer wieder Werbeanrufe.

In einem ersten Telefonat wird den Betroffenen oftmals zu einem Gewinn gratuliert. Man habe die Möglichkeit auf einen Gewinn über 100.000,- Euro oder Reisegutscheine.

Im Rahmen dieses  Telefonats werden die Betroffenen jedoch vielmehr zum Abschluss weiterer Verträge bewegt, wie beispielsweise einem Zeitungsabo für eine Frauenzeitschrift.

Später erhalten Betroffenen u.a. Post von F.A.S.I. (Flight Ambulance Services International Agency GmbH) aus Limburg a.d. Lahn. Angeblich habe man ein kostenloses Testpaket/„Schutz-Paket“ zu Sonderkonditionen abgeschlossen.

So heißt es auszugsweise:

„Im Rahmen unserer streng limitierten Sonderaktion, in Verbindung mit Ihrem Zeitschriftenabonnement, erhalten Sie dann dieses umfassende Schutzpaket zum Vorzugspreis von € 69,00 statt € 120,00 jährlich. Das Schutzpaket verlängert sich sodann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauftermin schriftlich gekündigt wird.
Sollten Sie dies nicht wünschen, so bitten wir um eine kurze Mitteilung bis zu 6 Wochen vor Ablauf der kostenlosen Testphase.“

Durch Schweigen kommt kein Vertrag zu Stande

Zahlen Sie keinesfalls vorschnell!

Sie sollten einen Widerruf/Stornierung des Vertrags prüfen lassen.

Es bleibt zu prüfen, ob überhaupt ein derartiges kostenloses Probeabo zustande gekommen ist.

Zudem hat das Landgericht Limburg bereits festgestellt, dass sich ein unterbreitetes kostenloses Probeabo nicht nach Ablauf der Probephase in ein kostenloses Abo verlängern darf.

Wir prüfen gerne, ob diese Rechtsprechung auf Ihren Fall Anwendung finden kann.

Zudem bleibt fraglich, ob Sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen, da dies nur bei vorheriger Einwilligung zulässig gewesen wäre. Hier können Ihnen Auskunfts- und Unterlassungsansprüche gegen die Firma zustehen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wir konnten schon viele Betroffene gegen derartige Branchenbuch-Abo Fallen verteidigen.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 05.02.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.