Abmahnung wegen "wettbewerbswidriges Verhalten auf eBay" des Thomas Babel durch Rechtsanwalt Karsten Ludolph

Spielkonsolen, Spiele und Zubehör z.B. für Playstation 2, 3, 4 und 5, XBox 360, Xbox One


Thomas Babel lässt durch Rechtsanwalt Karsten Ludolph eBay Händler wettbewerbsrechtlich abmahnen wegen VerpackG (LUCID). 

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt


Thomas Babel aus Witzenhausen ist Händler auf Amazon mit dem Shop sellers-point. Dort bietet er Spielkonsolen, Spiele und Zubehör z.B. für Playstation 2, 3, 4 und 5, XBox 360, Xbox One an. 

Von der uns vorliegenden Abmahnung ist ein Verkäufer auf eBay betroffen, der eine Playstation 3 angeboten hat.

Dem Anbieter wird vorgeworfen, nicht im LUCID (Verpackungsregister) registriert zu sein, womit er gegen § 9 Abs. 1 VerpackG verstoße.

Der Betroffene wird  aufgefordert, binnen Frist eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. 

Zudem sollen die Kosten der Rechtsverfolgung durch die Kanzlei Schleinkofer  auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000 Euro beglichen werden, mithin 973,66 Euro.

Zudem wird bei nicht fristgerechter Erfüllung die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angekündigt.

Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Der Vorwurf ist juristisch zu überprüfen.

Unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärung der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich dadurch zu weitreichend verpflichten könnten. Es bleibt zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch die geltend gemachten Gebühren können oftmals mit juristischer Argumentation reduziert werden. 

Melden Sie sich bei uns - Wir helfen Ihnen!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 02.05.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.