Weiterhin: Abmahnung der Kanzlei Schütz wg. Ticketverkauf auf eBay für Die Toten Hosen = kauf mich GmbH


Auch weiterhin mahnt die Kanzlei Schütz wegen des angeblich unerlaubten Weiterverkaufs von Konzert-Tickets (z.B. auf eBay) für die Band Die Toten Hosen = kauf mich GmbH ab.


Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Auch weiterhin mahnt die Kanzlei Schütz für die kauf mich GmbH wegen des angeblich unerlaubten Weiterverkaufs von Konzert-Tickets (z.B. auf eBay) für die Band Die Toten Hosen ab.

Uns lagen schon in der Vergangenheit entsprechende Abmahnungen wegen des Weiterverkaufs von Konzert Tickets vor. Nun wo die Corona Pandemie vorbei ist bzw. Großveranstaltungen wieder möglich sind, nehmen auch entsprechende Abmahnungen wieder Fahrt auf.

Die Kanzlei Schütz ist uns darüberhinaus für entsprechende Abmahnungen u. a. für Fußballvereine wie den TSG Hoffenheim, Fortuna Düsseldorf oder Die Ärzte (OPM Merchandising GmbH)  bekannt.


Dem Betroffenen wird in der Abmahnung vorgeworfen, unerlaubt eine Vielzahl von Tickets für diese anstehende Tournee auf eBay angeboten zu haben.

Der Weiterverkauf auf eBay verstoße gegen die AGTB, welche bei der erstmaligen Ticketbestellung Gegenstand des Vertrages geworden seien.

Die AGB sehen einen Verkauf der Tickets nur im Direktvertrieb an Endabnehmer und nicht an Weiterverkäufer vor.

In der Abmahnung wird auf Rechtsprechung verwiesen, wonach die Einschränkung von Ticket-Weiterverkäufen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich nicht zu beanstanden sei, wenn dafür ein berechtigtes Interesse des ursprünglichen Verkäufers bestünde.

    Der Betroffene wird aufgefordert binnen Frist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

    Des Weiteren wird  eine Vertragsstrafe von 250,- Euro wegen angeblichen Verstoßes gegen die ATGB festgesetzt.

    Zu guter Letzt werden Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 2.500,- Euro verlangt, mithin 308,60 Euro.

    Wenn der Betroffene allerdings binnen einer bestimmten Frist die 250,- Euro zahle und die UE abgebe, dann könne die Angelegenheit im Hinblick auf die Abmahnkosten erledigt werden


    Sollte der Vergleich nicht angenommen werden, wird ein gerichtliches Verfahren angekündigt. 

    Unser Rat

    Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

    Hier ist bereits fraglich, ob tatsächlich ein gewerbliches Handeln vorliegt. Dies bedarf einer umfassenden Einzelfallprüfung und ist an Hand einer Vielzahl von Indizien zu bewerten, wie Anzahl der angebotenen Tickets, Zeitraum des Angebots usw.

    Des Weiteren sollte die Wirksamkeit der streitgegenständlichen AGB – insbesondere der Klauseln zum Weiterverkauf/Erwerb von Weiterverkäufern – geprüft werden. Dies erfordert eine juristische Sachkunde und dürfte juristische Laien vor eine erhebliche Hürde stellen.

    Zudem bestehen unseres Erachtens gute Chancen die geforderten Gebühren zu reduzieren, da uns der zu Grunde gelegte Streitwert sehr hoch erscheint. 

    Melden Sie sich bei uns - Wir helfen Ihnen!

    Wir helfen Ihnen!

    Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

    Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


    Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

    kontakt@e-commerce-kanzlei.de

    Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

    0221. 9 758 758 0


    Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



    Ihr Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

    Stand: 21.04.2022

    Redaktion

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    Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

    Sebastian Günnewig

    Ansprechpartner:
    Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.