Die Lupudu GmbH lässt durch Rechtsanwälte Lexea wegen des Vorwurfs des "Anhängens" bei Amazon an Angebote für Mundschutz-Masken wettbewerbsrechtlich abmahnen.
Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.
Die Lupudu GmbH bietet u.a. auf Amazon Mund-Nasen Schutz (Mundschutzmasken) zum Kauf an.
Die Firma geht wettbewerbsrechtlich gegen Mitbewerber vor, die sich an ihr Angebot "anhängen". Der Betroffene habe damit gegen § 5 I 2 Nr. 1 UWG verstoßen und irreführend gehandelt.
Zudem habe der Betroffene kein Impressum und keinen Link zur OS-Streitschlichtungsplattform bereitgestellt. Somit sei auch ein Verstoß gegen § 3a UWG gegeben.
Der Betroffene wird aufgefordert, binnen Frist eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Auskunft zu erteilen
Zudem sollen die Kosten der Rechtsverfolgung durch die Rechtsanwälte Lexea mit rund 1.800,- Euro erstattet werden.
Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Der Vorwurf ist juristisch zu überprüfen.
Unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärung der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich dadurch zu weitreichend verpflichten könnten. Es bleibt zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.
Auch die geltend gemachten Gebühren können oftmals mit juristischer Argumentation reduziert werden.
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Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
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Ihr Sebastian Günnewig
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