Abmahnung von Noel Gutmann durch Rechtsanwalt Sandhage |
Mal wieder erreichten uns Abmahnungen durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin. Diesmal für einen Mandanten namens Noel Gutmann aus Leichlingen.
Dieser ist als Onlinehändler auf der Internetplattform eBay aktiv und inseriert und vertreibt dort Taschen, Gürtel, Geldbörsen und ähnliche Accessoires.
Der Vorwurf der Abmahnung bezieht sich zum einen auf die Geltendmachung des fehlenden Links auf die OS-Plattform, zum anderen auf falsche Angaben zur unverbindlichen Preisempfehlung (UVP).
Aufgrund des fehlenden Links würde Noel Gutmann daher ein Unterlassungsanspruch aus den § 8 I, III UWG zustehen. Die Auszeichnung einer falschen UVP sei als Irreführung des Verbrauchers und somit als wettbewerbswidrig einzustufen – und daher ebenfalls abmahnfähig.
Rechtsanwalt Sandhage fordert in den diversen Abmahnungen bis zu 1.239,40 Euro für die hierdurch entstandenen Kosten. Die Streitwerte umfassen einen Betrag von bis zu 35.000,00 Euro. Zusätzlich wird der Abgemahnte dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Wie eingangs erwähnt ist Rechtsanwalt Sandhage für massenhafte Abmahnungen bekannt. Im Fall der Abmahnungen für den Mandanten Noel Gutmann zeigen sich einige Indizien, die zudem eine Missbräuchlichkeit begründen könnten. Daher sollte das tatsächliche Vorliegen der gerügten Verstöße äußerst sorgfältig geprüft werden.
Da Rechtsanwalt Gereon Sandhage sowie seinen Mandanten bereits mehrfach Rechtsmissbrauch nachgesagt wurde, ist eine solche Vermutung im vorliegenden Fall zumindest nicht fernliegend. Insofern sollten Sie keinesfalls vorschnell und eigenständig agieren, sondern stattdessen fachkundigen Rat eines Fachanwalts einholen.
Wenden Sie sich hierzu an einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um Möglichkeiten und Risiken einschätzen und eventuelle Kosten gegeneinander abwägen zu können und bestenfalls präventiv vorzubeugen.
Hierfür können Sie sich gerne – auch im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung – an uns wenden. Profitieren Sie von unseren fundierten Kenntnisse im Bereich des Wettbewerbsrechts und von unseren Erfahrungen aus unzähligen Abmahnunverteidigung in ähnlich gelagerten Fällen. Auch in Ihrem Fall beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns einfach. Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.
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