Abmahnung von EW Haustechnik GmbH durch GTK Kröger+Höke |
Über die Kanzlei GTK Kröger+Höke werden aktuell Abmahnungen der EW-Haustechnik GmbH, die technische Produkte vertreibt, ausgesprochen. Das Unternehmen ist Inhaber der Unionsmarke „Tecuro“.
Gerügt wird, dass die Abgemahnten auf der Plattform „Amazon“ Waren mit dem Namen „Tecuro“ anbieten, bewerben und vertreiben. Dieser Verstoß gegen das Markenrecht führt zu einem Unterlassungsanspruch des Rechtsinhabers gegenüber dem Abgemahnten.
Die Forderung beläuft sich auf die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € für jeden Verstoß. Der Abgemahnte soll sich zur Auskunftserteilung sowie zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 50.000,00 € verpflichten.
Der hoch angesetzte Streitwert und der fehlende Hinweis auf ein explizites Amazon-Angebot tragen nicht zur Ausräumung des Verdachts einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung bei.
Aufgrund der Komplexität des Markenrechts sollte eine solche Abmahnung unbedingt einer anwaltlichen Prüfung unterzogen werden. Die zu weit gefasste Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte nicht blind unterschrieben, sondern vorher von uns modifiziert werden. Auch den Zahlungsforderungen sollten Sie nicht ohne eine Prüfung durch Ihren Rechtsbeistand einfach nachkommen. Sprechen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen in Ihrem individuell gestellten Fall weiter: Eine Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.
0221 . 9 758 758 0