Abmahnung von EW Haustechnik GmbH durch GTK Kröger+Höke

Marke "Tecuro"

Der Abmahner

Über die Kanzlei GTK Kröger+Höke werden aktuell Abmahnungen der EW-Haustechnik GmbH, die technische Produkte vertreibt, ausgesprochen. Das Unternehmen ist Inhaber der Unionsmarke „Tecuro“.

Der Vorwurf

Gerügt wird, dass die Abgemahnten auf der Plattform „Amazon“ Waren mit dem Namen „Tecuro“ anbieten, bewerben und vertreiben. Dieser Verstoß gegen das Markenrecht führt zu einem Unterlassungsanspruch des Rechtsinhabers gegenüber dem Abgemahnten.

Die Forderung

Die Forderung beläuft sich auf die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € für jeden Verstoß. Der Abgemahnte soll sich zur Auskunftserteilung sowie zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 50.000,00 € verpflichten.

Unsere Einschätzung

Der hoch angesetzte Streitwert und der fehlende Hinweis auf ein explizites Amazon-Angebot tragen nicht zur Ausräumung des Verdachts einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung bei.

Unser Rat

Aufgrund der Komplexität des Markenrechts sollte eine solche Abmahnung unbedingt einer anwaltlichen Prüfung unterzogen werden. Die zu weit gefasste Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte nicht blind unterschrieben, sondern vorher von uns modifiziert werden. Auch den Zahlungsforderungen sollten Sie nicht ohne eine Prüfung durch Ihren Rechtsbeistand einfach nachkommen. Sprechen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen in Ihrem individuell gestellten Fall weiter: Eine Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 01.10.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.