Ebay Händler aufgepasst: S2 Software GmbH & Co. KG mahnt wegen Software durch JUSLEGAL Rechtsanwälte ab

Die S2 Software GmbH & Co. KG aus Berlin spricht, vertreten durch die Kanzlei JUSLEGAL wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus (u.a. fehlender OS Link).

Zum Hintergrund

Die Firma betreibt u.a. den Onlineshop www.s2-software.de, in welchem sie diverse gebrauchte Software (insb. Microsoft Office Lizenzen) verkauft.

Von der Abmahnung betroffen ist ein Ebay Händler von Software, mithin ein Mitbewerber der Firma. Dem betroffenen Onlinehändler wird vorgeworfen, gegen die Preisangabenverordnung (PangV) verstoßen zu haben, indem er keine ausreichenden Angaben zur Mehrwertsteuer gemacht habe und zudem habe er keinen anklickbaren Link zu der Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) bereitgehalten.

In der Abmahnung wird der Betroffene durch die Kanzlei JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aufgefordert, binnen Frist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht.

Damit nicht genug: Es werden Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i.H.v. 20.000,- Euro verlangt, mithin 1.171,67 Euro.


Unser Rat

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind und hier zu prüfen bleibt, ob lediglich eine eingeschränkte, sprich eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann, sollte der Vorwurf zutreffen.

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten. Die Vorwürfe sind juristisch zu überprüfen.

Auch die geltend gemachten Gebühren sollten nicht ungeprüft hingenommen werden, da unseres Erachtens ein zu hoher Streitwert zu Grunde gelegt wird. Hier dürfte bares Geld zu sparen sein.


Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular.

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei.de und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 24.10.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.