Abmahnung: RuhrKanzlei für Eintracht Frankfurt Fußball AG wg. Ticketverkauf auf eBay Kleinanzeigen


Die RuhrKanzlei mahnt im Auftrag der Eintracht Frankfurt Fußball AG wegen des angeblich unerlaubten Weiterverkaufs von Tickets (z.B. auf eBay, Kleinanzeigen).

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die RuhrKanzlei mahnt im Auftrag der Eintracht Frankfurt Fußball AG wegen des angeblich unerlaubten Weiterverkaufs von Tickets (z.B. auf eBay, Kleinanzeigen).

Uns lagen schon in der Vergangenheit mehrfach vergleichbare Abmahnungen wegen des Weiterverkaufs von Konzert Tickets / Fußballtickets vor. 


Dem Betroffenen wird in der Abmahnung vorgeworfen, unerlaubt Tickets bei ebay Kleinanzeigen angeboten zu haben. Dabei seien u.a. die ATGB nicht mit abgebildet worden seien. 

In den AGB zum Ticketerwerb (ATGB, Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) wird u.a. festgelegt, welche Handlungen verboten sind – z. B. der Weiterverkauf von erworbenen Tickets (Nr. 9.2 der ATGB).

    Der Betroffene wird aufgefordert binnen Frist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

    Zudem wird eine Gebührenerstattung  i.H.v rund 350,- Euro gefordert (Streitwert 3.500,- Euro).

    Unser Rat

    Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

    Hier kann u.a. die Wirksamkeit der streitgegenständlichen AGTB – insbesondere der Klauseln zum Weiterverkauf – geprüft werden. Dies erfordert eine juristische Sachkunde und dürfte juristische Laien vor eine erhebliche Hürde stellen.

    Zudem bestehen unseres Erachtens gute Chancen die geforderten Gebühren zu reduzieren.

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    Wir helfen Ihnen!

    Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

    Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


    Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

    kontakt@e-commerce-kanzlei.de

    Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

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    Ihr Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

    Stand: 17.10.2022

    Redaktion

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    Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

    Sebastian Günnewig

    Ansprechpartner:
    Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.