Auch weiterhin mahnt die Kanzlei Schütz wegen des angeblich unerlaubten Weiterverkaufs von Konzert-Tickets (z.B. auf eBay) für die Band die Ärzte ab (OPM Merchandising GmbH)
Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.
Auch weiterhin mahnt die Kanzlei Schütz wegen des angeblich unerlaubten Weiterverkaufs von Konzert-Tickets (z.B. auf eBay) für die Band die Ärzte ab (OPM Merchandising GmbH)
Uns lagen schon in der Vergangenheit entsprechende Abmahnungen wegen des Weiterverkaufs von Ärzte Tickets vor.
Die Kanzlei Schütz ist uns darüberhinaus für entsprechende Abmahnungen u. a. für Fußballvereine wie den TSG Hoffenheim, Fortuna Düsseldorf oder Verkauf von Ticktes für die Toten Hosen bekannt.
Die OPM Merchandising GmbH betreibt den Ticketverkauf für die anstehende Tournee „BUFFALO BILL IN ROM TOUR" der Band „Die Ärzte“. Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, unerlaubt eine Vielzahl von Tickets für diese anstehende Tournee auf eBay angeboten zu haben.
Insoweit handele unser Mandant aufgrund der Vielzahl der angebotenen Tickets gewerblich und stehe somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu der abmahnenden GmbH.
Der Weiterverkauf auf eBay verstoße gegen die AGB, welche bei der erstmaligen Ticketbestellung Gegenstand des Vertrages geworden seien.
Die AGB sehen einen Verkauf der Tickets nur im Direktvertrieb an Endabnehmer und nicht an Weiterverkäufer vor.
Als (vermeintlich) gewerblicher Händler verstoße der Abgemahnte zudem gegen diverse Informationspflichten:
Unser Mandant wird aufgefordert binnen Frist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.
Ferner wird auf Grundlage der Ticket-AGB Zoff 8.4.3 eine Vertragsstrafe i.H.v. 2.500,- Euro verlangt.
Zudem behält sich die Abmahnerin vor, unseren Mandanten in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen.
Zu guter Letzt werden Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 2.500,- Euro verlangt, mithin 308,60 Euro.
Als Vergleich wird angeboten, die Vertragsstrafe umgehend zu zahlen und die Unterlassungserklärung abzugeben, dann werde auf die Anwaltsgebühren verzichtet.
Sollte der Vergleich nicht angenommen werden, wird ein gerichtliches Verfahren angekündigt.
Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Hier ist bereits fraglich, ob tatsächlich ein gewerbliches Handeln vorliegt. Dies bedarf einer umfassenden Einzelfallprüfung und ist an Hand einer Vielzahl von Indizien zu bewerten, wie Anzahl der angebotenen Tickets, Zeitraum des Angebots usw.
Des Weiteren sollte die Wirksamkeit der streitgegenständlichen AGB – insbesondere der Klauseln zum Weiterverkauf/Erwerb von Weiterverkäufern – geprüft werden. Dies erfordert eine juristische Sachkunde und dürfte juristische Laien vor eine erhebliche Hürde stellen.
Zudem bestehen unseres Erachtens gute Chancen die geforderten Gebühren zu reduzieren, da uns der zu Grunde gelegte Streitwert sehr hoch erscheint.
Melden Sie sich bei uns - Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
kontakt@e-commerce-kanzlei.de
Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:
0221. 9 758 758 0
Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)
0221 . 9 758 758 0