Abmahnung der VSM Deutschland GmbH durch Marquardt Rechtsanwälte

Fehlerhafte Garantie-Erklärung

Die Abmahner

Die VMS Deutschland GmbH sitzt in (An der RaumFabrik 34) Karlsruhe und ist ein nationaler Vertrieb der Marken Singer, Husqvarna Viking und Pfaff. Verkauft werden Produkte dieser Marken vornehmlich an Fachhändler.

In der aktuellen Streitsache wird das Unternehmen durch die Marquardt Rechtsanwälte vertreten.

Der Vorwurf

Es wird eine fehlerhafte Garantieerklärung eines Anbieters auf der Internetplattform ebay gerügt.

Die Forderung

Die VMS Deutschland GmbH fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, um Zuwiderhandlungen unter Strafe zu stellen bzw. möglichst gänzlich auszuschließen.

Zudem werden die Abmahnkosten in Höhe von 1.531,90 € (Gegenstandswert: 22.500 €) geltend gemacht.

Unsere Einschätzung

Jede Abmahnung sollte von einem fachkundigen Anwalt geprüft werden. Lassen Sie deshalb prüfen, ob die behauptete Handlung in der Tat so begangen wurde, ob die Handlungen einen Wettbewerbsverstoß darstellt und wann genau die Handlung begangen wurde.

Nehmen Sie jede erhaltene Abmahnung ernst. Auch eine Abmahnung auf Grundlage fehlender oder falscher Garantiebedingungen sind ernst zu nehmen, da eine solche Handlung einen Wettbewerbsverstoß darstellt und damit abmahnfähig ist.

Nach § 312d BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9, § 4 Abs. 1 EGBGB müssen die Waren, die bereits durch den Hersteller mit einer Herstellergarantie versehen wurden, mit den exakten Bedingungen der Garantie beworben werden. Demnach muss der Händler den Geltungsbereich der Garantie, etwaige Ausnahmen und Einschränkungen und weitere Garantiebedingungen angeben, wenn das Produkt angeboten und beworben wird.

Unser Rat

Wir raten Ihnen, jede Abmahnung ernst zu nehmen und unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Agieren Sie unbedingt innerhalb der Frist, um weitere Komplikationen wie die Einleitung gerichtlicher Schritte und ggf. Strafen zu vermeiden.

Gerne nehmen wir die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. Sollte sich herausstellen, dass die Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, nehmen wir auf Ihren Wunsch gerne eine Modifizierung zu Ihren Gunsten vor. Unterschreiben Sie deshalb niemals ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt die Unterlassungserklärung und nehmen Sie keine Zahlungen ins Blaue hinein vor, da diese ggf. als Schuldeingeständnis eingeschätzt.

Kontaktieren Sie uns gerne über unsere Homepage oder auch per E-Mail oder telefonisch.

Stand: 24.03.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.