Abmahnung der Mary Kay Cosmetics GmbH durch die Kanzlei Harmsen Utescher

Verletzung der Marken „MARY KAY“ sowie „TIMEWISE WUNDER-SET"

Der Abmahner

Derzeit tritt die Mary Kay Cosmetics GmbH vermehrt als Abmahner auf. Die Mary Kay Cosmetics GmbH ist ein Tochterunternehmen der Mary Kay Inc., welche für Hautpflegeprodukte und dekorative Kosmetik weltweit bekannt ist. Unter anderem ist das Unternehmen Inhaber der Marken „MARY KAY“ sowie „TIMEWISE WUNDER-SET“. Vertreten wird das Unternehmen bei der Abmahnung von der Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwaltpartnerschaft mbB.

Der Vorwurf

Gerügt wird eine Verletzung der Marken „MARY KAY“ sowie „TIMEWISE WUNDER-SET“. Konkret sollen Produkte auf Ebay angeboten worden sein, welche weder von der Abmahnerin selbst noch mit deren Zustimmung in den Wirtschaftsverkehr eingebracht wurden. Darin sei ein Verstoß gegen das Markenrecht zu erkennen.

Die Forderung

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollen die entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 50.000 € übernommen werden.

Unsere Einschätzung

Markenrechtsverletzungen sind sehr vielgestaltig und oft kompliziert. Daher kann keine pauschale Antwort auf Ihren individuellen Sachverhalt gegeben werden. Grundsätzlich dürfen Sie Markennamen nicht einfach für Ihre Angebote auf Verkaufsplattformen verwenden, wenn die Produkte nicht zu dieser Marke gehören oder wenn Sie nicht autorisiert sind, Produkte dieser Marke zu vertreiben. Mary Kay hat ein spezielles Direktvertriebssystem, welches es nur autorisierten Personen erlaubt, Produkte der Marke in den Verkehr zu bringen.

Unser Rat

Wie bei jeder Abmahnung sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die gesetzte Frist im Auge behalten, um teure gerichtliche Schritte gegen Sie zu vermeiden. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist viel zu weit formuliert und birgt daher die latente Gefahr der Geltendmachung der Vertragsstrafe bei Zuwiderhandeln. Daher sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erstellt werden. Zahlen Sie auch ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsbeistand die geforderte Summe nicht. Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen – gerne bereits im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung!

Stand: 01.07.2019

Redaktion

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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.