Abmahnung der TimeGate GmbH durch die RAe Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum

Verletzung der Marke "SAM"

Die Abmahner

Aktuell wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung der TimeGate GmbH zur Überprüfung vorgelegt, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum aus Köln.

Bei der TimeGate GmbH handelt es sich um die Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH. Folglich ist die TimeGate GmbH fortan Inhaberin der eingetragenen Marke SAM, die beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 2004517 geführt wird.

Der Vorwurf

Der Vorwurf richtet sich gegen Verkäufer auf diversen Online-Plattformen wie schlichte Online-Shops, eBay oder Rakuten und erstreckt sich auf den Vorwurf der Verletzung der Marke SAM. Explizit wird den Abgemahnten vorgeworfen über einen Onlineauftritt Bekleidungsstücke unter Verwendung der Wortmarke SAM beworben und das, ohne dazu die vorherige Zustimmung der Rechteinhaberin eingeholt zu haben. Zum Teil wurde das Kennzeichen SAM auch als ergänzende Beschreibung beziehungsweise ergänzende Bezeichnung der Textilien verwendet.

Die Forderung

Der Abmahner fordert vom Abgemahnten zunächst die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin fordert er die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Diese setzen sich auf der Basis eines Streitwerts von 75.000 EUR zusammen und werden mit 2.085,95 EUR beziffert. Außerdem beinhaltet die Abmahnung einen Auskunftsanspruch. Der Abmahner verlangt Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung, um einen entsprechenden Schadensersatz vorzubereiten.

Unsere Einschätzung

Zunächst ist es wichtig, nach Erhalt einer solchen Abmahnung Ruhe zu bewahren. Sie sollten vorerst die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und Forderungen von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Unser Rat

In keinem Fall aber sollten Sie ungeprüft die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung blind unterschreiben oder ohne anwaltliche Beratung etwaige Zahlungen tätigen. Der richtige Weg lautet immer: Kontaktieren Sie am besten einen Fachanwalt und lassen Sie sich individuell beraten. Hierzu bieten wir für Sie die Möglichkeit einer für Sie völlig kostenfreien und unverbindliche Ersteinschätzung an. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich einfach telefonisch oder über unser Online-Formular. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 16.10.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.