Derzeit liegen uns Abmahnungen der Römer-Systems GmbH vor. Das in Olpe ansässige Unternehmen ist bekannt für die Herstellung und den Vertrieb von Motorradbekleidung und Helmen. Die Abmahnungen werden über die Zierhut IP Ihr Anwalt AG ausgesprochen.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben. Konkret soll im Onlineshop des Abgemahnten die Marke „safetec“ zur Bewerbung von Geldbörsen benutzt worden sein, obwohl die Römer-Systems GmbH der Markeninhaber ist und die Verwendung auch nicht autorisiert hat.
Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie die im Zuge der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Diese belaufen sich auf über 2.000 €.
Markenrechtsverletzungen sind besonders vielschichtig und daher schwer pauschal zu beurteilen. In dem uns vorliegenden Fall wurden die Begriffe „safe“ und „tec“ nur zusätzlich genannt und nicht als Marke dargestellt. Außerdem ist die beworbene Geldbörse selbst ein Markenprodukt. Für einen Verstoß gegen das Markenrecht müsste in der Nutzung des Namens eine Verwechslungsgefahr wurzeln, damit eine rechtswidrige markenmäßige Nutzung vorliegt.
Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie die gesetzte Frist nicht ungenutzt verstreichen. Ob überhaupt eine Verletzung gegen das Markenrecht vorliegt, ist wie oben dargestellt äußerst fraglich. Daher sollten Sie als Abgemahnter dringend Rücksprache mit einem spezialisierten Rechtsanwalt halten. Unterschreiben Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, sondern lassen Sie eine modifizierte Form der Erklärung zu Ihren Gunsten erstellen. Zahlen Sie auch die geforderte Summe nicht ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt. Sprechen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen weiter – gerne bereits im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.
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