Abmahnung der Römer-Systems GmbH durch Zierhut IP Ihr Anwalt 24 AG

Markenrechtsverletzung der Marke "safetec"

Der Abmahner

Derzeit liegen uns Abmahnungen der Römer-Systems GmbH vor. Das in Olpe ansässige Unternehmen ist bekannt für die Herstellung und den Vertrieb von Motorradbekleidung und Helmen. Die Abmahnungen werden über die Zierhut IP Ihr Anwalt AG ausgesprochen.

Der Vorwurf

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben. Konkret soll im Onlineshop des Abgemahnten die Marke „safetec“ zur Bewerbung von Geldbörsen benutzt worden sein, obwohl die Römer-Systems GmbH der Markeninhaber ist und die Verwendung auch nicht autorisiert hat.

Die Forderung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie die im Zuge der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Diese belaufen sich auf über 2.000 €.

Unsere Einschätzung

Markenrechtsverletzungen sind besonders vielschichtig und daher schwer pauschal zu beurteilen. In dem uns vorliegenden Fall wurden die Begriffe „safe“ und „tec“ nur zusätzlich genannt und nicht als Marke dargestellt. Außerdem ist die beworbene Geldbörse selbst ein Markenprodukt. Für einen Verstoß gegen das Markenrecht müsste in der Nutzung des Namens eine Verwechslungsgefahr wurzeln, damit eine rechtswidrige markenmäßige Nutzung vorliegt.

Unser Rat

Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie die gesetzte Frist nicht ungenutzt verstreichen. Ob überhaupt eine Verletzung gegen das Markenrecht vorliegt, ist wie oben dargestellt äußerst fraglich. Daher sollten Sie als Abgemahnter dringend Rücksprache mit einem spezialisierten Rechtsanwalt halten. Unterschreiben Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, sondern lassen Sie eine modifizierte Form der Erklärung zu Ihren Gunsten erstellen. Zahlen Sie auch die geforderte Summe nicht ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt. Sprechen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen weiter – gerne bereits im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Stand: 04.07.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.