Abmahnung der OS Trading Company UG durch die JUSDIREKT Rechtsanwaltskanzlei

OS-Link nicht anklickbar

Die Abmahner

Uns liegt eine Abmahnung der OS Trading Company UG (Geschäftsführer: Christof Stettin, Hukelturenstraße 11, 72458 Albstadt), vertreten durch die JUSDIREKT Rechtsanwaltskanzlei (Hauptsitz in München), im Bereich des Softwareverkaufs auf der Plattform ebay vor.

Der Vorwurf

Es geht dabei darum, dass nur ein nicht-anklickbarer Link auf die OS-Streitschlichtungsplattform bereitgestellt wurde, wodurch ein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 der ODS-Verordnung und somit ein Wettbewerbsverstoß vorliege.

Die Forderung

Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb der bestimmten Frist sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,03 €, die sich aus einem mit 10.000 € bezifferten Streitwert berechnen.

Unsere Einschätzung

Art. 14 Abs. 1 der ODS-Verordnung verlangt für Onlineverkäufe, dass der Link zur OS-Plattform für den Verbraucher „leicht zugänglich“ ist. Nach Urteil des OLG München bedeutet dies, dass es nicht ausreicht, bloß die Internetadresse einer OS-Plattform zu nennen. Eine Ausgestaltung als anklickbarer Link ist erforderlich.

Auf ebay besteht die Möglichkeit, den Link entweder in jede Artikelbeschreibung einzufügen, oder ihn im Feld „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ zu hinterlegen. Letzteres ist wohl die einfachere Variante, da die Einfügung des Links dann nicht für jeden Verkauf einzeln erfolgen muss.

Ein Hinweis auf die OS-Plattform sollte zudem sowohl im Impressum als auch in den AGB erfolgen.

Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Pflicht führt zu einer abmahnbaren Verletzung des Wettbewerbsrechts. Insbesondere durch die Kanzlei JUSDIREKT sowie den IDO e.V. sind wiederholt Abmahnungen auf diesem Gebiet erfolgt. Achten Sie also darauf, einen entsprechenden Link und Hinweis in ihrem Angebot bereitzustellen.

Beachten Sie, dass Massenabmahnungen nicht per se eine Missbräuchlichkeit zur Folge haben, sondern hierfür weitere Gesichtspunkte hinzutreten müssen. Dies muss im Einzelfall überprüft werden.

Unser Rat

Sie haben eine Abmahnung wegen eines fehlenden Links zur OS-Plattform erhalten?

Nehmen Sie diese in jedem Fall ernst! Verstreicht die in der Abmahnung gesetzte Frist, ohne dass Sie reagieren, wird die Gegenseite regelmäßig gerichtliche Maßnahmen gegen Sie erwirken. Dies kann mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein und ist somit in der Regel nicht ratsam.

Auch ist jedoch davon abzuraten, vorschnell und ohne anwaltlichen Rat auf die Forderungen der Gegenseite einzugehen, selbst wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte.

Die beigefügten Entwürfe für Unterlassungserklärungen sind häufig einseitig im Sinne der Gegenseite verfasst und verpflichten Sie zu weitgehend. Eine Abänderung der Formulierung zu ihren Gunsten ist möglich und erforderlich.

Lassen Sie sich hinsichtlich der für Sie günstigsten Vorgehensweise anwaltlich beraten, um Zusatzkosten durch eine fehlerhafte Reaktion zu vermeiden! Wir helfen ihnen gerne bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 05.10.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.