Abmahnung von Josef Bracht durch die ETL Rechtsanwälte

Scheinprivates Verkaufen auf ebay.de

Die Abmahner

Herr Josef Bracht (Grenzweg 13, 59581 Warstein) vertreibt auf der Internetplattform ebay.de unter dem Namen „thisnthat66“ Elektronikartikel. Dabei ist er als gewerblicher Verkäufer aktiv und somit gem. § 14 BGB Unternehmer.

Die aktuelle Abmahnung wird durch die ETL Rechtsanwälte ausgesprochen.

Der Vorwurf

Die Abmahnung rügt ein scheinprivates Handeln auf der Internet-Auktionsplattform Ebay. Der abgemahnte Ebay-Verkäufer bietet Elektronikartikel für Gebäudetechnik an Endverbraucher an und tritt dabei als privater Anbieter auf.

Sämtliche Kriterien könnten hier jedoch für eine gewerbliche und somit nicht private Tätigkeit des Anbieters sprechen. Es könnte somit eine Irreführung des Käufers nach § 3 Abs. 3 UWG vorliegen, welche wettbewerbswidrig wäre.

Die Forderung

Herr Bracht fordert die Beseitigung, Unterlassung und die Kostenerstattung für die Abmahnung. Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, um die Gefahr einer Zuwiderhandlung zu beschränken. Die Anwaltskosten belaufen sich bei einem Gegenstandswert von 10.000 € auf 887,03 €.

Unsere Einschätzung

Die Schwelle von der privaten zur gewerblichen Tätigkeit ist nicht immer eindeutig zu erkennen, sodass es schnell zu einer unbewussten Überschreitung dieser Schwelle kommen kann.

Zahlreiche Urteile haben bereits Indizien festgelegt, anhand derer eine gewerbliche Tätigkeit festgestellt werden kann. Bspw. können eine Vielzahl an Bewertungen oder Auktionen oder auch das Anbieten von Parallelangeboten ein Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit sein. Eine pauschale Regel gilt hier jedoch nicht, sodass es je nach Einzelfall zu entscheiden ist, ob die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit tatsächlich überschritten wurde.

Unser Rat

Abmahnungen aufgrund von scheinprivatem Handel auf Ebay sind in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr. Dennoch ist zu beachten, dass nicht jede Abmahnung gerechtfertigt ist, sodass wir Ihnen empfehlen, sich anwaltlichen Rat einzuholen. Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung erst nach anwaltlicher Prüfung, da in den meisten Fällen eine Modifizierung der Abmahnung notwendig ist.

Gerne helfen wir Ihnen mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Dank unserer Expertise und Erfahrungen ist es und möglich, Sie auch darüber hinaus zu beraten. Sprechen Sie uns einfach an.

Stand: 29.05.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.