Auch weiterhin: Die Curt Maria Medical GmbH lässt durch die Kanzlei CBH Händler von Mundschutzmasken FFP2 Masken wettbewerbsrechtlich abmahnen.
Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.
In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung geht es um die Verwendung der Deutschlandfahne (schwanz rot gold) im Zusammenhang mit dem Angebot von Mundschutzmasken. Angeblich habe ein Testkauf ergeben, dass es sich nicht um in Deutschland hergestellte Masken handelt, sondern diese von einem chinesischen Produzenten stammen. Dabei handele es sich um eine irreführende Werbung, die zurAbmahnung berechtige.
Der Betroffene wird aufgefordert, binnen Frist eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Zudem sollen die Kosten der Rechtsverfolgung durch die Kanzlei CBH auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 15.000 Euro beglichen werden, mithin 1.134,55 Euro. Zudem sollen die Testkaufkosten erstattet werden.
Zuvor lag uns bereist eine entsprechende Abmahnung vor. Dort wurde gerügt, dass die Masken zu Unrecht als sogenannte FFP2 Masken beworben werden, obgleich es sich um bloße „Community“ Masken (ohne besondere Zertifizierung) handele. Das Angebot stelle daher eine irreführende Werbung dar. Der Gegenstandswert wurde damals mit 20.000,- Euro angegeben.
Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Der Vorwurf ist juristisch zu überprüfen.
Unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärung der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich dadurch zu weitreichend verpflichten könnten. Es bleibt zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.
Auch die geltend gemachten Gebühren können oftmals mit juristischer Argumentation reduziert werden.
Melden Sie sich bei uns - Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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