Marken Abmahnung der Coty Beauty Germany GmbH durch Kanzlei Lubberger Lehment wg TIFFANY Parfum

in der Vergangenheit schon Abmahnungen wegen Verstoß gegen die Kosmetikverordnung

Die Coty Beauty Germany GmbH lässt auch weiterhin durch Kanzlei Lubberger Lehment abmahnen. Diesmal geht es um die Verwendung von  "TIFFANY" bei dem Verkauf von Parfum.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

Wann drohen Abmahnungen?

Die GmbH aus Darmstadt zählt nach eigenen Angaben zu den größten Kosmetikunternehmen der Welt.

In der Vergangenheit lagen uns schon wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegern Verstoßes gegen die Kosmetikverordnung zur Prüfung vor.

Nunmehr geht es um den Vorwurf des Markenverstoßes bei der Verwendung des Begriffs "TIFFANY" bei dem Verkauf von Parfum. 

Abmahngefährdet sind Verwender dieser Bezeichnungen u.a. auf eBay oder Amazon. 

Abgemahnt wird mit Hilfe der Kanzlei Lubberger Lehment.

Verlangt wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, die bei einem zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht. 

Zudem wird  ein Auskunftsanspruch geltend gemacht (Lieferketten, Umsatz etc.), welcher für gewöhnlich der Bezifferung eines noch folgenden Schadensersatzes dienen dürfte. 

Damit nicht genug: Es wird die Erstattung der Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 150.000,- Euro verlangt.


    Unser Rat


    Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

    Der Vorwurf sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden, da es hier u.a. zu prüfen gilt, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt, was für einen juristischen Laien schwer einzuschätzen ist.

    Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, ob nur eine modifizierte (eine eingeschränkte) Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.

    Auch der Auskunftsanspruch sollte nicht leichtfertig erfüllt werden, da die Auskunft oftmals Basis für einen weiteren Schadensersatz bildet.

    Zudem können in vielen Fällen die geltend gemachten Gebühren reduziert werden, wenn von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.


    Wir helfen Ihnen!

    Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.


    Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

    Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

    kontakt@e-commerce-kanzlei.de

    Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0


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    Ihr Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

    Stand: 03.08.2022

    Redaktion

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    Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

    Sebastian Günnewig

    Ansprechpartner:
    Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.