Lotto-Abo nach Werbeanruf?! Verlosungskorb (MPTELECOMMUNICATION Ltd.) – MegaSystem Club


Die Firma Verlosungskorb (MPTELECOMMUNICATION Ltd.) – MegaSystem Club verschickt Begrüßungsschreiben.

Angeblich hat man nach einem Werbeanruf eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft (Abo) abgeschlossen, bzw. bei bei P.Invest24 registriert.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten

Sechs Richtige nach Anruf?!

Die Firma Verlosungskorb aus Stuttgart verschickt „Begrüßungsschreiben“. Dort heißt es auszugsweise:

„Herzlichen Glückwunsch nochmals! Freuen Sie sich auf Eurojackpot und auf die 500 € Verlosung!“

Eingangs des Schreibens liest der Empfänger folgendes:

„Vor einer geraumen Zeit haben Sie bei uns eine Registrierung bei RT, wobei Sie leider nicht in der Widerrufsfrist schriftlich, telefonisch oder postalisch gekündigt hatten. Somit wurde Ihre Teilnahme vom System automatisch verlängert um jeweils immer weitere drei Monate. Diesbezüglich liegt uns auch eine Gesprächsaufzeichnung hiervor, wobei Sie eindeutig für eine Teilnahme zugestimmt haben.(...)“

Es soll somit bereits zu einem nicht genau angegeben Datum ein Telefonat mit der Firma gegeben haben, welches angeblich mitgeschnitten worden ist. Darin soll der Empfänger des Schreibens einer Teilnahme (Vertragsschluss) zugestimmt haben.

So werden nun monatlich 69,- Euro verlangt.

Für eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten bedeutet dies 207,- Euro

Gefordert wird ein SEPA LASTSCHRIFTMANDAT für ein „Club Mega Glückspaket“.

Auf der homepage von verlosungskorb.com ist im Impressum eine MPTELECOMMUNICATION Ltd. aufgeführt.

In anderen Anschreiben wird eine Registrierung auf P.Invest24 angegeben.


Unser Rat - Wir helfen Ihnen!

Hier sollte auf keinen Fall vorschnell gezahlt werden!

Die Seriosität der Forderung sollte dringend überprüft werden.

Hier müsste zunächst nachgewiesen werden, dass es tatsächlich zum Abschluss eines Vertrags gekommen ist. Dies müsste die Firma mittels Telefonmitschnitt beweisen.


Sollten Sie einen Anruf der Firma erhalten haben, so ist fraglich, ob Sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen. Hier könnten Ihnen Auskunfts- und Unterlassungsansprüche gegen die Firma zustehen.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung auch Ihres Falls vor.

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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 26.08.2021

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.