Abmahnung der Wetega UG „postenguru.com“ durch Rechtsanwalt Sandhage

Verstöße auf ebay.de

Der Abmahner

Uns wurde eine Abmahnung von der Wetega UG (haftungsbeschränkt) über Rechtsanwalt Sandhage vorgelegt: Von der Wetega UG (haftungsbeschränkt) wird der Online-Shop „postenguru.com“ betrieben, über den Uhren, Wecker und sonstige Elektrokleingeräte vertrieben werden.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten, der auf der Plattform Ebay vergleichbare Waren vertreibt, wird vorgeworfen, mit unlauteren Wettbewerbshandlungen für diese zu werben. Es wird gerügt, der Abgemahnte käme seiner Verpflichtung nicht nach, Garantiebedingungen klar und deutlich vor Vertragserklärung des Verbrauchers mitzuteilen. Insbesondere sei ihm vorzuwerfen, den Verbraucher über seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte aufzuklären.

Weiterhin wird dem Abgemahnten – wie schon in früheren uns vorliegenden Abmahnungen – vorgeworfen, keinen Hyperlink zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zur Verfügung zu stellen.

Die Forderung

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die für den Fall eines Zuwiderhandelns eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € für jeden einzelnen Verstoß vorsieht. Darüber hinaus wird auch die Übernahme der Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Abmahnung gefordert. Aus einem Gegenstandswert von 4.000,00 € ergeben sich Kosten von 347,60 €.

Unsere Einschätzung

Aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen mit den Abmahnungen der Wetega UG (haftungsbeschränkt) können wir sagen, dass diese in jedem Fall ernst zu nehmen sind. Die Unterlassungserklärung sollte dennoch keinesfalls ohne vorherige Rücksprache mit einem spezialisierten Fachanwalt unterschrieben oder der geforderte Betrag gezahlt werden.

Unser Rat

Die Abmahnung erfordert schnelles Handeln: Ein Verstreichen der Frist provoziert gerichtliche Schritte, wodurch enorme Kosten entstehen können. Eine genaue und schnelle anwaltliche Prüfung der Vorwürfe ist daher unerlässlich. Sprechen Sie uns hierfür gerne an! Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 27.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.