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Probleme mit mivolta GmbH (maXXimo ENERGIE, easyVolta, Strom24/Gas24) ?! 

– Kündigung, Anfechtung, Widerruf – 

Wir helfen!


Haben Sie Probleme mit dem Strom/Gas-Energieanbieter mivolta GmbH (u.a. maXXimo ENERGIE, easyVolta)?

Sie wollen Ihren Vertrag anfrechten/ kündigen/ widerrufen?

Wir sagen Ihnen, welche Rechte Ihnen zustehen und helfen Ihnen bei Bedarf.


Zum Hintergrund


Ungewollter Stromanbieterwechsel nach Telefonanruf?

Auch Sie haben einen Anruf erhalten und wurden zum Wechsel Ihres Energietarifes (Strom / Gas) bzw. Ihres Energielieferanten bewegt? Dann lesen Sie hier weiter!

Zunächst ist festzuhalten, dass ein solcher Anruf grundsätzlich nur dann bei einem Verbraucher zulässig ist, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich in den Erhalt eines solchen Werbeanrufes eingewilligt hat. Liegt eine Einwilligung des Angerufenen nicht vor, so kann im Regelfall von einem rechtswidrigen "Cold-Call" ausgegangen werden. Dies führt dann neben Auskunfts- und Unterlassungspflichten des Anrufers auch zu einem möglichen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Hier raten wir, sich effektiv gegen solche Anrufe zu wehren!

Sollten zudem falsche Tatsachen im Rahmen des Anrufes behauptet worden sein - wie beispilsweise, die Behauptung, dass der Anrufer der "bisherige" Enerigielieferant sei, so kann zudem eine Anfechtung des Vertrages ausgeprochen werden.

Wir raten neben einer möglichen Anfechtung in jedem Fall zum Widerruf des etwaig neu abgeschlossenen Vertrages, sofern ein Neuabschluss nicht gewollt war bzw. ist. An dieser Stelle sollten also genauestens die neuen Konditionen geprüft werden. Liegen die neuen Grund- und Verbrauchspreise über den bisherigen Preisen des alten Tarifes/Vertrages, so sollte gegen den neuen Vertrag dringend vorgegangen werden.

Auch ist zu beachten, dass der Abschluss eines solchen Vertrages zu Lieferung von Energie an gewisse Formalien geknüpft ist. So wurde u.U. die notwendige Textform seitens des jeweiligen Anbieters nicht eingehalten. Achten Sie daher unbedingt auch auf erhaltene SMS und/oder Briefe des neuen Anbieters.


Wenn es Ihnen so oder so ähnlich ergangen ist, handeln Sie also schnell!

Es kann ein möglicher Widerruf des Vertrags geprüft werden. Wenn Sie sich in irgendeiner Weise getäuscht fühlen sollten, so kann auch ein Anfechtungsrecht in Frage kommen. Hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Allerdings sind grundsätzlich gewisse Fristen einzuhalten - es sollte also nicht mit der Reaktion gezögert werden.

Doch auch eine einfache Kündigung fällt manchen Kunden schwer. Hier sollte man insbesondere auf einen Nachweis des Zugangs der Kündigung achten (z.B. per Einschreiben, Zeugen etc.).

Weiter kann geprüft werden, ob und welche (ggf. überhöhten) Monatsbeiträge zurückgefordert werden können oder ob sogar Schadensersatzansprüche durchsetzbar sind.

Auch hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an und anwaltliche Hilfe kann ratsam sein.



Wir helfen Ihnen - bei Bedarf auch kurzfristig um die Fristen zu wahren!



Gerne nehmen wir eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Rufen Sie uns gerne unter 0221 / 9 758 758 0 an oder nutzen unser Kontaktformular.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 02.01.2023

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.